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BGH: Vertrieb von Teststreifen zur Blutzuckerbestimmung nur mit Gebrauchsanweisung und Etikettierung in deutscher Sprache

BGH
Urteil vom 12.05.2010
I ZR 185/07
UWG § 4 Nr. 11; MPG § 6 Abs. 1 Satz 1


Leitsatz des BGH:

In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung dürfen im Inland nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie eine Gebrauchsanweisung und eine Etikettierung in deutscher Sprache enthalten, die vorab in einem (erneuten oder ergänzenden) Konformitätsbewertungsverfahren überprüft worden sind.


BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 185/07

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: