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Internet World Business-Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann: Kommando zurück - BGH: Unterlassungsverpflichtung begründet oft auch Rückrufpflicht des Herstellers

In Ausgabe 4/20, S. 16 der Zeitschrift Internet World Business erschien ein Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann mit dem Titel "Kommando zurück - BGH: Unterlassungsverpflichtung begründet oft auch Rückrufpflicht des Herstellers".

Siehe auch zum Thema: BGH: Unterlassungsschuldner hat auch nach einstweiliger Verfügung Pflicht zum Rückruf bzw. zur Aufforderung an Abnehmer streitgegenständliches Produkt nicht weiterzuvertreiben


Internet World Business-Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann: Auslaufmodell - Wann muss ein Händler darüber informieren dass ein Nachfolger bereitsteht

In Ausgabe 3/20, S. 16 der Zeitschrift Internet World Business erschien ein Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann mit dem Titel Auslaufmodell - Wann muss ein Händler darüber informieren, dass ein Nachfolger bereitsteht ?".

Siehe auch zum Thema: Volltext der Thermomix-Entscheidung des LG Wuppertal liegt vor - Vorwerk muss nicht vorab über Erscheinen eines neuen Thermomix-Modells informieren

Jetzt online verfügbar - Internet World Business-Beitrag "Online-Recht 2020: Darauf müssen Unternehmen vorbereitet sein" von Rechtsanwalt Marcus Beckmann

Der Internet World Business-Beitrag "Online-Recht 2020: Darauf müssen Unternehmen vorbereitet sein" von Rechtsanwalt Marcus Beckmann" ist nun auch online verfügbar.

Sie finden den Beitrag hier:
Online-Recht 2020: Darauf müssen Unternehmen vorbereitet sein


Internet World Business-Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann - Man spricht deutsch - Urteil des OLG München zu einstweiligen Verfügungen gegen Facebook & Co.

In Ausgabe 24/2019, S. 17 der Zeitschrift Internet World Business erschien ein Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann mit dem Titel " Man spricht deutsch - Urteil des OLG München zu einstweiligen Verfügungen gegen Facebook & Co.".

Siehe auch zum Thema: OLG München: Facebook können gerichtliche Entscheidungen auch in deutscher Sprache zugestellt werden - Facebook beherrscht die deutsche Sprache im Sinne von Art. 8 Abs. 1 lit. a) EuZustVO

Internet World Business-Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann - Sorgfältig aufräumen - Teure Falle: Haftung für alte Inhalte in Google-Snippets und Google-Cache

In Ausgabe 23/2019, S. 17 der Zeitschrift Internet World Business erschien ein Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann mit dem Titel "Sorgfältig aufräumen - Teure Falle: Haftung für alte Inhalte in Google-Snippets und Google-Cache".

Siehe auch zum Thema: OLG Frankfurt: Wer zur Unterlassung irreführender Werbung verpflichtet ist muss gegenüber Google auch auf Löschung aus dem Suchmaschinen-Cache bzw. Suchindex zeitnah hinwirken

Internet World Business-Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann - Fragen bleiben offen - Die Cookie-Entscheidung des EuGH beendet die Diskussion nicht

In Ausgabe 21/2019, S. 15 der Zeitschrift Internet World Business erschien ein Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann mit dem Titel "Fragen bleiben offen - Die Cookie-Entscheidung des EuGH beendet die Diskussion nicht".

Siehe auch zum Thema: EuGH: Setzen von Cookies erfordert aktive Einwilligung des Internetnutzers - Es reicht nicht wenn voreingestellte Checkbox abgewählt werden kann

Internet World Business-Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann - Konflikthinweis - Unklarer Hinweis auf Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstelle

In Ausgabe 20/2019, S. 16 der Zeitschrift Internet World Business erschien ein Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann mit dem Titel "Konflikthinweis - Unklarer Hinweis auf Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstelle".

Siehe auch zum Thema: BGH: Abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß durch Hinweis gemäß § 36 VSBG auf Website oder in AGB wenn Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren "im Einzelfall erklärt" wird

Internet World Business-Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann - Wenn Google sich irrt - Unternehmen können sich wehren wenn Einträge nicht stimmen

In Ausgabe 19/2019, S. 17 der Zeitschrift Internet World Business erschien ein Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann mit dem Titel "Wenn Google sich irrt - Unternehmen können sich wehren, wenn Einträge nicht stimmen".


Internet World Business-Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann - Kein Zwang zum Eintrag - Arzt kann von Jameda gemäß DSGVO Löschung seiner Daten von der Website verlangen

In Ausgabe 18/2019, S. 18 der Zeitschrift Internet World Business erschien ein Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann mit dem Titel "Kein Zwang zum Eintrag - Arzt kann von Jameda gemäß DSGVO Löschung seiner Daten von der Website verlangen ".

Siehe auch zum Thema: LG Bonn: Jameda muss alle personenenbezogenen Daten eines Arztes auf Bewertungsportal nach Art. 17 DSGVO löschen - Kein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO



Internet World Business-Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann - Nummer ist kein Muss - Online-Händler müssen für Verbraucher keine Telefonnummer bereithalten

In Ausgabe 15/2019, S. 17 der Zeitschrift Internet World Business erschien ein Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann mit dem Titel "Nummer ist kein Muss - Online-Händler müssen für Verbraucher keine Telefonnummer bereithalten".

Siehe auch zum Thema: EuGH: Amazon bzw Online-Händler müssen vor Vertragsschluss keine Telefonnummer zur Verfügung stellen wenn anderes Kommunikationsmittel zur effizienten Kontaktaufnahme besteht

Internet World Business-Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann - Faule Abmahnungen - Der BGH hat entschieden dass Unterlassungserklärungen gekündigt werden können

In Ausgabe 14/2019, S. 17 der Zeitschrift Internet World Business erschien ein Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann mit dem Titel " Faule Abmahnungen - Der BGH hat entschieden dass Unterlassungserklärungen gekündigt werden können".

Siehe auch zum Thema BGH: Unterlassungsvereinbarung aufgrund rechtmissbräuchlicher Abmahnung kann gekündigt werden - Vertragsstrafe steht Einwand des Rechtsmissbrauchs nach § 242 BGB entgegen.

OLG Oldenburg: Anspruch gegen Facebook auf Wiedereinstellung eines zu Unrecht gelöschten Beitrags wenn nach Abwägung kein Verstoß gegen NetzDG besteht

OLG Oldenburg
Urteil vom 01.07.2019
13 W 16/19


Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass ein Anspruch gegen Facebook auf Wiedereinstellung eines zu Unrecht gelöschten Beitrags besteht, wenn nach Abwägung kein Verstoß gegen das NetzDG vorliegt.

Die Pressemitteilung des OLG Oldenburg:

Facebook muss gelöschten Post wieder einstellen

Der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat jetzt in einem Eilverfahren Facebook dazu verpflichtet, einen ursprünglich gelöschten Post wieder einzustellen. Das Recht der Meinungsfreiheit werde sonst in unzulässigem Maße eingeschränkt, so die Richter.

Der klagende Facebook-Nutzer hatte auf seinem Account ein Mitglied des Zentralrats der Muslime kritisiert und es als feige bezeichnet, dass dieser bestimmte Informationen aus dem Netz wieder gelöscht hatte. Hintergrund war, dass das Mitglied des Zentralrats sich negativ über eine Islamkritikerin geäußert hatte.

Facebook löschte die Kritik des Klägers. Die aufgestellten Behauptungen seien unwahr und beleidigend. Es handele sich um „Hassrede“.

Nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz müssen Internetplattformen wie Facebook rechtswidrige Kommentare löschen. „Hassreden“ sollen nicht im Netz stehenbleiben dürfen. Auch nach den Geschäftsbedingungen von Facebook sind „Hassreden“ verboten. Dabei kann es aber manchmal schwierig sein, festzustellen, ob ein Kommentar rechtswidrig ist oder nicht.

Das Landgericht wies den Antrag des Klägers, Facebook zur Wiedereinstellung des Beitrags zu verpflichten, zurück. Dagegen zog der Kläger vor das Oberlandesgericht Oldenburg. Nachdem der Kläger die von ihm behaupteten Tatsachen belegt hatte, hatte er Erfolg. Weder die Darstellung richtiger Tatsachen noch die Bewertung einer Handlung als feige seien rechtswidrig. Die Bewertung stelle eine zulässige Meinungsäußerung dar.

Facebook müsse auch bei der Anwendung seiner Geschäftsbedingungen im Einzelfall abwägen, ob das Persönlichkeitsrecht einer Person mehr Gewicht zukomme als der Schutz der Meinungsfreiheit einer anderen Person. Vorliegend sei die Grenze zur „Hassrede“ noch nicht überschritten. Die Sache sei auch dringlich, so dass im Wege einer einstweiligen Anordnung entschieden werden müsse, so der Senat. Denn anderenfalls laufe der Kläger Gefahr, dass Facebook einen nächsten, ähnlichen Post wiederum löschen und damit dem Kläger die Möglichkeit nehmen würde, seine Meinung frei zu äußern.

Oberlandesgericht Oldenburg, Az. 13 W 16/19, Urteil vom 1. Juli 2019




Internet World Business-Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann - Wer hat denn nun Recht - Das irreführende Äußern einer Rechtsansicht kann wettbewerbswidrig sein

In Ausgabe 13/2019, S. 17 der Zeitschrift Internet World Business erschien ein Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann mit dem Titel "Wer hat denn nun Recht - Das irreführende Äußern einer Rechtsansicht kann wettbewerbswidrig sein".

Siehe auch zum Thema: BGH: Wettbewerbswidrige Irreführung nach § 5 Abs. 1 UWG eines Unternehmens durch falsche Behauptung einer angeblich eindeutigen Rechtslage wenn Verbraucher dies als Feststellung versteht

Internet World Business-Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann - Angekreuzt git nicht - Vorab markierte Checkboxen stellen keine wirksame Einwilligung dar

In Ausgabe 8/2019, S. 15 der Zeitschrift Internet World Business erschien ein Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann mit dem Titel "Angekreuzt git nicht - Vorab markierte Checkboxen stellen keine wirksame Einwilligung dar".

Zum Thema: EuGH-Generalanwalt: Keine datenschutzrechtliche Einwilligung wenn Checkbox voreingestellt angekreuzt ist - Diensteanbieter muss bei Cookies über Funktionsdauer und Zugriff Dritter informieren

Internet World Business-Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann - Auch ohne Folie zurück - EuGH: Widerrufsrecht bei Online-Matratzenkauf

In Ausgabe 7/2019, S. 17 der Zeitschrift Internet World Business erschien ein Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann mit dem Titel " Auch ohne Folie zurück - EuGH: Widerrufsrecht bei Online-Matratzenkauf gilt auch, wenn Schutzhülle entfernt wird".

Zum Thema: EuGH: Verbraucher hat Widerrufsrecht bei Onlinekauf einer Matratze auch wenn dieser Schutzfolie entfernt - aber ggf Anspruch auf Wertersatz