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OLG Dresden: Spam - Unzumutbare Belästigung durch Zusendung von Emails zur Kundenbefragung an Kunden eines Online-Shops

OLG Dresden
Urteil vom 24.04.2016
12 U 1773/13


Das OLG Dresden hat entschieden, dass die Zusendung von Emails zur Kundenbefragung, die ohne ausdrückliche Zustimmung des Empfängers erfolgt, eine unzumutbare Belästigung darstellt und als Spam zu qualifizieren ist. Es reicht insbesondere nicht aus, wenn der angeschriebene Nutzer schon einmal in dem Online-Shop bestellt hatte.