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BMWi: Referentenentwurf Telekommunikationsmodernisierungsgesetz - Stand 09.12.2020

Das BMWi hat den Referentenentwurf Telekommunikationsmodernisierungsgesetz - Stand 09.12.2020 vorgelegt.


Der Entwurf fasst die wesentlichen Ziele der Änderungen wie folgt zusammen:

– Implementierung umfassender neuer Begriffsbestimmungen, insbesondere grundsätzliche Erweiterung des Anwendungsbereichs auf weitere Diensteanbieter.

– Schaffung von regulatorischen Anreizen für den Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität.

– Neuregelung der Marktregulierung, u.a. Regulierungsfreistellung für Ko-Investitionsund Kooperationsmodelle und Einführung einer symmetrischen Regulierung.

– Verbesserung der Informationen über telekommunikationsrelevante Infrastrukturen.

– Modernisierung der Frequenzverwaltung.

– Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität,

– Stärkung der Mitnutzungsrechte, auch für den Ausbau von Mobilfunknetzen.

– Stabilisierung der Verbraucherrechte auf einem insgesamt hohen Niveau, mit verbesserten Kundenrechten in bestimmten Fällen.

– Stärkung der Durchsetzbarkeit von Vorgaben zur staatlichen Förderung von Telekommunikationsnetzen, einschließlich der Einführung von Regelungen zum offenen Netzzugang und zur Verbindlichkeit von Markterkundungsverfahren.

– Modernisierung des Universaldienstes, einschließlich der Verankerung eines Rechts des Einzelnen auf angemessene Versorgung mit Telekommunikationsdiensten.

– Anpassung der Verpflichtungen im Bereich der öffentlichen Sicherheit an veränderte Bedürfnisse und technische Entwicklungen.

– Integration und Anpassung an den veränderten Bedarf der Nachfrager der den Bereich Telekommunikation betreffenden Vorschriften des PTSG.

– Neuregelung organisatorischer und verfahrensrechtlicher Fragen der Bundesnetzagentur.

– Überarbeitung des Bußgeldregimes.





Bundesregierung hat eine Block­chain-Stra­te­gie verabschiedet und als PDF-Datei veröffentlicht

Die Bundesregierung hat eine Blockchain-Strategie verabschiedet und als PDF-Datei veröffentlicht:

Blockchain-Strategie der Bundesregierung - Wir stellen die Weichen für die Token-Ökonomie


Die Pressemitteilung von BMWi und BMF:

Bun­des­re­gie­rung ver­ab­schie­det Block­chain-Stra­te­gie
Das Bundeskabinett hat heute die Blockchain-Strategie verabschiedet. Mit ihrer Blockchain-Strategie will die Bundesregierung die Chancen dieser Technologie nutzen und ihre Potenziale für die digitale Transformation mobilisieren.

Das Bundeskabinett hat heute die Blockchain-Strategie verabschiedet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben sie unter Einbeziehung der übrigen Ressorts erarbeitet.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Die Potenziale der noch jungen Blockchain-Technologie sind hoch. Deutschland ist dabei weltweit unter den führenden Standorten. Mit der Blockchain-Strategie wollen wir dazu beitragen, diesen Vorsprung zu halten und ausbauen. Ein Fokus liegt dabei im Energiebereich. Hier können wir doppelt punkten, indem wir in Pilotprojekten die Chancen der Blockchain-Technologie nutzen und gleichzeitig die Digitalisierung der Energiewende vorantreiben.“

Bundesfinanzminister Olaf Scholz: „Wir wollen vorne mit dabei sein und Deutschland als einen führenden Technologie-Standort weiter stärken. Die Blockchain-Technologie kann dazu einen Beitrag leisten. Sie ist ein Baustein für das Internet der Zukunft. Gleichzeitig müssen wir die Verbraucher und die staatliche Souveränität schützen. Ein Kernelement der staatlichen Souveränität ist die Herausgabe einer Währung, wir werden sie nicht Privatunternehmen überlassen.“

Mit ihrer Blockchain-Strategie will die Bundesregierung die Chancen dieser Technologie nutzen und ihre Potenziale für die digitale Transformation mobilisieren. Dazu werden Maßnahmen in fünf Aktionsfeldern vorgelegt:

Stabilität sichern und Innovationen stimulieren: Blockchain im Finanzsektor

Innovationen ausreifen: Förderung von Projekten und Reallaboren

Investitionen ermöglichen: Klare, verlässliche Rahmenbedingungen

Technologie anwenden: Digitale Verwaltungsdienstleistungen

Informationen verbreiten: Wissen, Vernetzung und Zusammenarbeit
Die Blockchain-Technologie ist eine der meist diskutierten digitalen Innovationen. Mit ihrer Strategie setzt die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für Innovationen auf Basis der Blockchain-Technologie. Die Potenziale der Blockchain-Technologie sollen erschlossen und Missbrauchsmöglichkeiten verhindert werden. Dabei ist die Bundesregierung dem Prinzip der Technologieneutralität verpflichtet.



Bundeskabinett bechließt Anpassung des Telekommunikationsgesetzes - Privilegierung marktschwächerer Wettbewerber

Die Pressemitteilung des BMWi:

Kabinett beschließt Anpassung des Telekommunikationsgesetzes

Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, dass marktmächtige Anbieter auf den Telekommunikationsmärkten zukünftig nur noch gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen eingeschränkten Rechtsschutz erhalten. So werden marktschwächere Wettbewerber weiterhin vor der rückwirkenden Festlegung hoher Entgelte geschützt, während dies für weniger schutzbedürftige größere Wettbewerber nicht mehr gilt.

Marktmächtige Anbieter auf den Telekommunikationsmärkten können nach dem Telekommunikationsgesetz verpflichtet werden, Wettbewerbern Vorleistungen für eigene Endkundenprodukte anzubieten. So müssen sie etwa anderen Anbietern die Mitnutzung der Teilnehmeranschlussleitung gestatten, der „letzten Meile“ zum Kunden. Die Preise für solche Vorleistungen legt die Bundesnetzagentur fest.

Für den Fall, dass der marktmächtige Anbieter die Entgelte für zu niedrig hält und deshalb klagt, schützt § 35 TKG aktuell alle Wettbewerber vor rückwirkend höheren Kosten: Bereits im gerichtlichen Eilverfahren wird abschließend entschieden, ob der marktmächtige Anbieter in einem anschließenden Hauptsacheverfahren höhere Entgelte erstreiten kann. Da jedoch zwischenzeitlich finanzstarke Wettbewerber auf dem Markt sind, die nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts diesen Schutz nicht mehr benötigen, soll § 35 TKG zukünftig nur noch für KMU bis zu einer Umsatzschwelle von 100 Mio. Euro gelten.

Diese vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgeschlagene Anpassung des Telekommunikationsgesetzes schafft eine angemessene Balance zwischen Wettbewerbsschutz und Rechtschutzgewährleistung. Der Rechtsschutz der marktmächtigen Anbieter wird zukünftig nun nur noch gegenüber KMU eingeschränkt. Das Kabinett hat mit seinem heutigen Beschluss eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt.


GWB-Novelle - Neuntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Das Neunte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurde heute am 08.06.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt somit am 09.06.2017 in Kraft.

Siehe dazu auch Regelungen für die digitalisierte Wirtschaft - Gesetzentwurf für eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - 9. GWB-Novelle




Regelungen für die digitalisierte Wirtschaft - Gesetzentwurf für eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - 9. GWB-Novelle

Der Gesetzentwurf für die 9. GWB-Novelle liegt vor:

Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - 9. GWB-Novelle

Die Pressemitteilung des BMWi:

"Neuer Ordnungsrahmen für den Wettbewerb in einer digitalisierten Welt

Kabinett beschließt Entwurf der 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Das Kabinett hat heute den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie vorgelegten Gesetzentwurf für eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (9. GWB-Novelle) beschlossen. Die 9. GWB-Novelle schafft den wettbewerblichen Rahmen im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung der Märkte.

Bundesminister Gabriel: "Die dynamische Entwicklung der digitalisierten Wirtschaft in den letzten Jahren hat uns gezeigt, dass wir einen modernen digitalen Ordnungsrahmen brauchen. Zentrales Ziel der GWB-Novelle ist es, Innovationsanreize durch Wettbewerb zu setzen und zu erhalten sowie faire Wettbewerbsbedingungen abzusichern. Deshalb wird das Bundeskartellamt in Zukunft Phänomene wie Netzwerk- und Skaleneffekte oder den Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten bei der Prüfung der Marktbeherrschung von Unternehmen ausdrücklich berücksichtigen können. Im Bereich der Fusionskontrolle sollen auch Übernahmen von Unternehmen geprüft werden können, deren wettbewerbliches Potential sich - typisch für die digitale Wirtschaft noch nicht in den Umsatzerlösen - aber in einem besonders hohen Kaufpreis von über 400 Millionen Euro zeigt."

Die 9. GWB-Novelle schließt darüber hinaus bestehende Rechtslücken bei der Verantwortlichkeit von Muttergesellschaften und Rechtsnachfolgern für Kartellverstöße von Tochtergesellschaften bzw. von erworbenen Unternehmen. Dadurch wird wirksam verhindert, dass sich Unternehmen künftig Geldbußen in Millionenhöhe durch nachträgliche Umstrukturierungen oder Vermögensverschiebungen entziehen können. Damit reagieren wir auf konkrete Fälle in der Vergangenheit, bei denen sich Unternehmen auf diese Weise der Zahlung Geldbuße einer Geldbuße entzogen.

Gleichzeitig wird mit der GWB-Novelle die EU Richtlinie zum Kartell-Schadensersatz in deutsches Recht umgesetzt. Die Bundesregierung setzt zudem den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um, Kooperationen von Presseverlagen im verlagswirtschaftlichen Bereich vom Kartellverbot auszunehmen, um deren wirtschaftliche Basis für den intermedialen Wettbewerb zu stärken."