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BGH: Wettbewerbswidrige Werbung "Keine Telekom-Anschluss nötig", wenn beim beworbenen Angebot kein "Call-by-Call" möglich ist

BGH
Urteil vom 20.01.2011
I ZR 28/09
Kein Telekom-Anschluss nötig
UWG § 5a Abs. 1

Leitsatz des BGH:

Wird in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für auf einem Kabelanschluss basierende Telefondienstleistungen damit geworben, dass "Kein Telekom-Anschluss nötig" oder "Kein Telekom-Telefonanschluss mehr nötig!" sei, muss darauf hingewiesen werden, wenn bei einer Nutzung der beworbenen Telefondienstleistung keine Möglichkeit besteht, "Call-by-Call"-Telefonate zu führen.
BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 - I ZR 28/09 - OLG Köln - LG Köln


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: