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Instagram will Nutzerfotos verkaufen - Zustimmung zur kommerziellen Nutzung per AGB-Änderung nach deutschem Recht unwirksam

Wie cnet berichtet ( siehe auch "Internet World - Instagram
Die Foto-App will Nutzerfotos verkaufen"
), beabsichtigt Instagram nach der Übernahme durch Facebook die von den Nutzern des Bilderdienstes hochgeladenen Fotos kommerziell zu verwerten und zu verkaufen. Möglich machen soll dies eine Änderung der Nutzungsbedingungen. Die Änderungen sollen zum 16.01.2013 in Kraft treten. Nach dem Rechtsstandpunkt von Instagram können Nutzer dies nur umgehen, wenn sie ihr Account zum 16.01.2013 löschen.

Jedenfalls nach deutschem Recht dürfte eine derartige Vorgehensweise unwirksam sein. Grundsätzlich ist eine kommerzielle Nutzung nur möglich, sofern der Lichtbildner bzw. Urheber seine Zustimmung erteilt hat. Gerade an die Zustimmungserklärung zur kommerziellen Nutzung hat die Rechtsprechung immer wieder hohe Anforderungen gestellt. Eine Änderung der Nutzungsbedingungen ohne Opt-Out-Möglichkeit mit kurzer Frist dürfte allein nicht ausreichen, um eine derart weitreichende Rechteeinräumung wirksam zu vereinbaren. Richtigerweise wäre ein gut sichtbares und für den Nutzer transparentes Opt-In erforderlich, um eine wirksame Rechteeinräumung zu vereinbaren.

Auch andere Personen, die auf den hochgeladenen Fotos abgebildet sind, müssten, sofern sie nicht lediglich Beiwerk sind, ebenfalls ihre Zustimmung zur kommerziellen Verwertung erklären, auch wenn diese über kein Instagram-Account verfügen.

Wir löschen Instagram-Account jedenfalls erstmal. Eine Anleitung von Wired finden Sie hier.