Skip to content

LG Düsseldorf: Mobilfunkanbieter muss bei Werbung für Tarif auf Zusatzkosten für automatisch gebuchtes Volumen per Datenautomatik hinweisen

LG Düsseldorf
Urteil vom 12.05.2017
38 O 149/16


Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Mobilfunkanbieter bei Werbung für einen Tarif auch auf Zusatzkosten für automatisch gebuchtes Volumen per Datenautomatik hinweisen muss.

LG Düsseldorf: Von Vodafone verwendete Klauseln zur automatischen Nachbuchung von kostenpflichtigem Datenvolumen ohne Zustimmung des Kunden unzulässig

LG Düsseldorf
Urteil vom 14.12.2016
12 O 311/15


Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die von Vodafone verwendeten Klauseln zur automatischen Nachbuchung von kostenpflichtigem Datenvolumen ohne Zustimmung des Kunden unzulässig sind.


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: