Skip to content

EuGH: Exklusivvermarktung von Fußballspielen in nur einem Land europarechtswidrig - ausländische Decoderkarten dürfen importiert und genutzt werden

EuGH
Urteil vom 04.10.2011
C-403/08
C-429/08


Der EuGH hat entschieden, dass die Exklusivvermarktung von Fußballspielen (und anderen Sportereignissen) in nur einem Sendemitgliedstaat sowohl gegen die Dienstleistungsfreiheit wie auch das Wettbewerbsrecht der Union verstößt.

In der Pressemitteilung des EuGH heißt es:
"Mit seinem Urteil vom heutigen Tag stellt der Gerichtshof fest, dass nationale Rechtsvorschriften, die die Einfuhr, den Verkauf und die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, gegen den freien Dienstleistungsverkehr verstoßen und weder auf das Ziel, die Rechte des geistigen Eigentums zu schützen, noch durch das Ziel, die Anwesenheit der Öffentlichkeit in den Fußballstadien zu fördern, gerechtfertigt werden können.
[...]
Doch dürfen die Lizenzverträge den Rundfunkanstalten nicht jede grenzüberschreitende Erbringung von Diensten im Zusammenhang mit den betreffenden Sportereignissen untersagen, weil ein solcher Vertrag es erlauben würde, jeder Rundfunkanstalt eine absolute gebietsabhängige Exklusivität einzuräumen, er damit jeglichen Wettbewerb zwischen verschiedenen Rundfunkanstalten im Bereich dieser Dienste ausschalten und so die nationalen Märkte nach den nationalen Grenzen abschotten würde."



Die Pressemitteilung des EuGH finden Sie hier:

"EuGH: Exklusivvermarktung von Fußballspielen in nur einem Land europarechtswidrig - ausländische Decoderkarten dürfen importiert und genutzt werden" vollständig lesen