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BGH: Zur Zulässigkeit der Verwendung des Begriffs "diplomiert" - nicht immer ein irreführender Hinweis auf ein nicht vorhandenes "Diplom"

BGH
Urteil vom 18.09.2013
I ZR 65/12
Diplomierte Trainerin
UWG § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3

Leitsatz des BGH:


Die Verwendung des Begriffs "diplomiert" in einem Zusammenhang, in dem der angesprochene Verkehr an sich mit der Verwendung des Begriffs "Diplom" oder abgekürzt "Dipl." rechnet, weist je nach den Umständen nicht auf das Vorliegen einer solchen Qualifikation, sondern im Gegenteil eher auf deren Fehlen hin.

BGH, Urteil vom 18. September 2013 - I ZR 65/12 - OLG Oldenburg - LG Osnabrück

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: