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LG Bonn: Werbung der Deutschen Post für den E-Postbrief mit "So sicher und verbindlich wie der Brief" ist eine wettbewerbswidrige Irreführung

LG Bonn
Urteil vom 30.06.2011
14 O 17/11
E-Postbrief
Irreführung



Das LG Bonn hat der deutschen Post AG ihre Werbung für den E-Postbrief untersagt. Die Bewerbung des E-Postbriefs mit den Aussagen "So sicher und verbindlich wie der Brief" sowie "Der E-POSTBRIEF überträgt die Vorteile des klassischen Briefs in das Internet und bietet damit auch in der elektronischen Welt eine verbindliche, vertrauliche und verlässliche Schriftkommunikation." ist - so das LG Bonn - eine wettbewerbswidrige Irreführung, da die Werbeaussagen gerade nicht vom E-Postbrief erfüllt werden.


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: