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LG Nürnberg-Fürth: Ebay kann Handel mit Bekleidung von Marken der rechtsextremen Szene sperren

Landgericht Nürnberg-Fürth
Urteil vom 17.5.2013
4 HK 1975/13


Das LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass eBay berechtigt ist, den Handel mit bestimmten Marken, die der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen sind, zu sperren.
Das Gericht wies einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab, da ein Verstoß gegen das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache vorliegt. Zudem fehlt es - so das Gericht - an einer marktbeherrschenden Stellung von eBay.

Die Pressemitteilung des LG Nürnberg-Fürth finden Sie hier:

AG Bonn: Unzulässige negative eBay-Bewertung, wenn in der Bewertung deutlich empfohlen wird, woanders zu kaufen

AG Bonn
Urteil 09.01.2013
113 C 28/12
nicht rechtskräftig

Das AG Bonn hat entschieden, dass eine negative eBay-Bewertung mit dem Inhalt "VORSICHT!!!! beide Steuergeräte defekt Vorsicht lieber woanders kaufen!!!!" unzulässig ist.

Aus den Entscheidungsgründen:
"Der Beklagte verknüpft die ausdrückliche Empfehlung "lieber woanders" zu kaufen, mit einer zweimal konkret ausgesprochenen Warnung ("Vorsicht"). Wer die Beurteilung liest, versteht sie als nachdrückliche Warnung davor, bei der Klägerin Waren zu bestellen. Dies ergibt sich aus den Großbuchstaben in dem ersten Wort, der zweimaligen Verwendung des Begriffs "Vorsicht" und den zahlreichen Ausrufezeichen, die der Beklagte gesetzt hat.

Unter diesen Umständen kann der Beklagte sich nicht darauf berufen, er habe zur Vertragstreue der Klägerin gar keine Aussage getroffen und es ließen sich keine Schlüsse aus seiner Bewertung ziehen. Dies trifft so nicht zu. Für Personen, die diese Bewertung lesen, entsteht der Eindruck, der Beklagte wolle sie vor dem Geschäftsgebaren der Klägerin warnen und nicht nur davor, dass zwei an ihn gelieferte Steuergeräte defekt waren. Dies allein erklärt nicht die Schärfe der Beurteilung. Vielmehr drängt sich auf, die Klägerin sei nicht willens oder nicht fähig, funktionierende Geräte zu liefern. Das dies nicht zutrifft, ist unstreitig."


Eine durchaus fragliche Entscheidung.

BGH: Verkäufer haftet für Beschaffenheitsangabe in der Produktbeschreibung (hier: Motorboot bei eBay) trotz Gewährleistungsausschluss

BGH
Urteil vom 19.12.2012
VIII ZR 96/12
BGB §§ 269, 275, 323, 326, 434, 437, 440


Der BGH hat entschieden, dass der Verkäufer (vorliegend ging es um ein gebrauchtes Motorkajütboot bei eBay) für Beschaffenheitsangaben in der Produktbeschreibung haftet, auch wenn die Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

Aus den Entscheidungsgründen:
"Zumindest für einen Einsatz des Bootes als Wanderboot ist, wie das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf die dahingehenden Ausführungen des
Amtsgerichts weiter angenommen hat, eine nach den am Bootsrumpf festgestellten Schäden nicht mehr gegebene See- oder Wassertauglichkeit unabdingbar. Es begegnet deshalb keinen rechtlichen Bedenken, wenn das Berufungsgericht in der Angebotsbeschreibung - vergleichbar mit der Beschreibung eines Kraftfahrzeugs als fahrbereit, mit der die Eignung zu einer gefahrlosen Benutzung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, insbesondere das Fehlen von verkehrsgefährdenden Mängeln zugesagt wird (Senatsurteil vom 22. November 2006 - VIII ZR 72/06, BGHZ 170, 67 Rn. 21, 25 mwN) - die Grundlage eines von den Beklagten jedenfalls konkludent angenommenen Beschaffenheitsangebots gesehen hat und daran anknüpfend zu dem Ergebnis gelangt ist, dass das Kajütboot diesen Beschaffenheitsanforderungen nicht gerecht wird, weil dem Bootsrumpf aufgrund seiner Schäden das dafür erforderliche Mindestmaß an Stabilität und Stoßfestigkeit fehlt."



Leitsätze des BGH:
a) Ein taugliches Nacherfüllungsverlangen muss auch die Bereitschaft des Käufers umfassen, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer ist deshalb nicht verpflichtet, sich auf ein Nacherfüllungsverlangen des Käufers einzulassen, bevor dieser ihm am Erfüllungsort der Nacherfüllung die Gelegenheit zu einer solchen Untersuchung gegeben hat (Bestätigung von BGH, NJW 2010, 1448, und BGHZ 189, 196).

b) Das Rücktrittsrecht des Gläubigers nach § 326 Abs. 5 BGB besteht im Falle so genannter wirtschaftlicher Unmöglichkeit nur und erst dann, wenn der Schuldner gemäß § 275 Abs. 2 BGB von seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat.

BGH, Urteil vom 19. Dezember 2012 - VIII ZR 96/12 - LG Berlin - AG Berlin-Mitte


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

LG Bochum: eBay-Auktion kann vom Verkäufer abgebrochen werden, wenn nach Auktionserstellung ohne Verschulden des Verkäufers ein Mangel auftritt

Landgericht Bochum
Urteil vom 18.12.2012
9 S 166/12

Das LG Bochum hat entschieden, dass eine eBay-Auktion vom Verkäufer abgebrochen werden kann, wenn nach Auktionserstellung ohne Verschulden des Verkäufers ein Mangel auftritt. Die Entscheidung stützt das LG Bochum im wesentlichen auf die eBay-AGB.

Aus den Entscheidungsgründen:

"§ 10 Abs. 1 der AGB bezeichnet nur vage, dass der Anbieter sein Angebot zurücknehmen kann, wenn er gesetzlich dazu berechtigt ist. Diese Bezugnahme auf eine gesetzliche Berechtigung ist nicht im engen Sinne einer Verweisung nur auf die gesetzlichen Bestimmungen über die Anfechtung von Willenserklärungen zu verstehen. Vielmehr sind die Hinweise von ebay, in denen als Gründe zur Angebotsbeendigung aufgeführt sind, dass der Artikel verloren gegangen, beschädigt oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar ist, heranzuziehen. Aus den Hinweisen zur Auktion ist für jeden Auktionsteilnehmer ersichtlich, dass der Anbieter berechtigt ist, das Verkaufsangebot aus einem dieser Gründe zurückzuziehen, und das Angebot daher unter diesem Vorbehalt steht. (BGH, Urteil vom 8.6.2011, Az. VIII ZR 305/10, MMR 2011, 653; LG Bonn, Urteil vom 5.6.2012, Az. 18 O 314/11; AG Menden, Urteil vom 24.8.2011, Az. 4 C 390/10; AG Nürtingen, Urteil vom 16.1.2012, Az. 11 C 1881/11, MMR 2012, 230)

Zu einer solchen vorzeitigen Beendigung des Angebots ist der Anbieter jedenfalls berechtigt ist, wenn der Gegenstand gestohlen wird. (BGH, Urteil vom 8.6.2011, Az. VIII ZR 305/10, MMR 2011, 653)

Gleiches muss jedoch gelten, wenn nach Beginn der Auktion ein Mangel an dem zu versteigernden Gegenstand auftritt, den der Anbieter nicht zu vertreten hat. (vgl. auch LG Bonn, Urteil vom 5.6.2012, Az. 18 O 314/11 unter Verweis auf AG Nürtingen, Urteil vom 16.1.2012, Az. 11 C 1881/11, MMR 2012, 230)"


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

OLG Hamm: Fehlende Belehrung über Speicherung des Vertragstextes ist ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß

OLG Hamm,
Urteil vom
23.10.2012
I-4 U 134/12


Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Fehlen der Belehrung über Speicherung des Vertragstextes (§ 312g Abs. 1 Nr. 2 BGB) ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß darstellt.

Aus den Entscheidungsgründen:

"Es verstieß zudem mangels Informationen zum Abruf und zur Speicherung des Vertragstextes gegen § 312g Abs. 1 Nr. 2 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 Nr. 2 EGBGB.

Die vorgenannten Vorschriften stellen Marktverhaltensregeln zum Schutze des Verbrauchers nach § 4 Nr. 11 UWG dar, deren Verletzung die Interessen der Verbraucher spürbar i.S.d. 3 Abs. 2 UWG beeinträchtigt (BGH GRUR 2010, 1142 – Holzhocker; Köhler/Bornkamm, 30. Aufl., § 4 UWG Rdnr. 11.170).

Der Verstoß gegen diese Verbraucherrechte hat europarechtlichen Bezug.

Das Vorenthalten dieser Informationen stellt einen Wettbewerbsverstoß im Sinne von § 5a Abs. 2 UWG dar. Bei den vorenthaltenen Angaben handelt es sich auf Grund der gesetzlichen Vermutung des § 5a Abs. 4 UWG um gemäß Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 2005/29/EG („UGP-Richtlinie“) „wesentliche“ Informationen, da die genannten Vorschriften die FernabsatzRG sowie die E-CommerceRL 5, 10 und 11 umsetzen (Palandt-Grüneberg, 71. Aufl., § 312c BGB Rdnr.1, § 312g BGB Rdrn.1). Das Vorenthalten der nach § 5a Abs. 4 UWG als wesentlich in Bezug genommenen Verbraucherinformationen nach den gemeinschaftsrechtlichen Richtlinien ist unwiderleglich als „spürbare Beeinträchtigung“ der Entscheidungsfähigkeit des Verbrauchers i.S.d. § 3 Abs. 2 UWG anzusehen (BGH GRUR 2010, 852 – Gallardo Spyder)."


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

OLG Hamm: Verstoß gegen Unterlassungserklärung bei eBay und im Online-Shop löst zwei Vertragsstrafen aus

OLG Hamm
Urteil vom 18.09.2012
I-4 U 105/12


Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Verstoß gegen eine strafbewehrte Unterlassungs- un Verpflichtungserklärung sowohl bei eBay und auch im Online-Shop zwei eigenständige Vertragsstrafen auslöst.

Aus den Entscheidungsgründen:

"Die Beklagte hat durch die Verwendung der genannten neuen Klausel am 29.12.2010 zwei Vertragsstrafen in Höhe von jeweils 3.500,- €, also insgesamt 7.000,- €, verwirkt. Die Beklagte hat diese Klausel auf zwei verschiedenen Verkaufsforen, zum einen in ihrem Onlineshop [...] und zum anderen bei eBay, verwendet. Grundlage hierfür waren zwei Handlungsentschlüsse. Die Beklagte hat sich jeweils über unterschiedliche Vertriebskanäle an verschiedene Käuferkreise gewendet. Es liegen damit zwei Verstöße gegen die Unterlassungs-verpflichtung vor."

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


OLG Bremen: Angabe der Lieferzeit mit "Voraussichtliche Versanddauer: 1 - 3 Werktage" wettbewerbswidrig - Vorsicht bei eBay und Amazon

OLG Bremen
Urteil vom 05.10.2012
2 U 49/12


Das OLG Bremen hat entschieden, dass die Angabe zur Lieferzeit von "Voraussichtliche Versanddauer: 1 - 3 Werktage" wegen eines Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot unwirksam und damit wettbewerbswidrig ist. Auch Amazon und eBay geben derartig unbestimmte Angaben zur Lieferzeit vor, so dass auch insoweit mit weiteren Abmahnungen zu rechnen ist.

LG Frankfurt: Abmahngespann Rechtsanwalt Thomas Eigen / Dirk Zimmermann unterliegt nach Widerspruch - Einstweilige Verfügung wegen Gewährleistungsausschluss bei eBay aufgehoben

LG Frankfurt
Urteil vom 18.09.2012
2-03 O 83/12


Das LG Frankfurt hat auf unseren Widerspruch hin eine einstweiligen Verfügung des Abmahngespanns Rechtsanwalt Thomas Eigen / Dirk Zimmermann (siehe dazu
OLG Hamm: Abmahnung durch Argos Rechtsanwälte für Dirk Zimmermann wegen 40-Euro-Klausel rechtsmissbräuchlich nach § 8 Abs. 4 UWG) aufgehoben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Gegenstand des Verfahrens war ein Gewährleistungsausschluss bei eBay.

Die Gründe liegen noch nicht vor. Das Gericht hatte in der mündlichen Verhandlung jedoch bereits angedeutet, dass es wohl an einem Wettbewerbsverhältnis fehlt, da der Antragsteller über keine aktuellen Aufträge verfügt und lediglich geringe Einnahmen als Mitarbeiter bei einem Wachdienst erzielt (dies hatte sich bei der Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss in dem oben genannten Verfahren vor dem OLG Hamm herausgestellt).

Der Fall zeigt wieder einmal, dass es sehr sinnvoll sein kann, sich auch dann gegen Unterlassungsansprüche zur Wehr zu setzen, wenn bereits eine einstweilige Verfügung ergangen ist.

OLG Bremen: Kein Anscheinsbeweis, dass über ein eBay-Konto abgegebenes Gebot tatsächlich vom Inhaber des eBay-Kontos stammt

OLG Bremen
Beschluss vom 21.06.2012
3 U 1/12


Das OLG Bremen hat entschieden, dass kein Anscheinsbeweis dafür besteht, dass ein über ein eBay-Konto abgegebenes Gebot tatsächlich vom Inhaber des eBay-Kontos stammt. Insofern rügt das Gericht die nicht ausreichenden Sicherheitsstandards im Internet. Verkäufern bei eBay dürfte es im Streitfall sehr schwer fallen, nachzuweisen, dass das Gebot tatsächlich vom Kontoinhaber getätigt wurde.


Aus den Entscheidungsgründen:

"Der Kläger hat den Beweis dafür, dass der Beklagte das streitgegenständliche Höchstgebot abgegeben hat, nicht geführt. Einen Beweis dafür, dass der Beklagte das Angebot selbst abgegeben hat, hat der Kläger nicht angeboten. Zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, dass die Beweislast für den Vertragsschluss beim Kläger liegt, da er Ansprüche aus diesem Vertrag ableiten will.
[...]
Zutreffend ist das Landgericht auch zu dem Ergebnis gekommen, dass für die Tatsache, dass eine über ein bestimmtes Mitgliedskonto abgegebene Willenserklärung von dem jeweiligen Kontoinhaber abgegeben worden ist, kein Anscheinsbeweis spricht, da es an einem für die Annahme eines Anscheinsbeweises erforderlichen typischen Geschehensablauf fehlt. Der Sicherheitsstandard im Internet ist derzeit nicht ausreichend, um aus der Verwendung eines geheimen Passworts auf denjenigen als Verwender zu schließen, dem dieses Passwort ursprünglich zugeteilt worden ist (BGH NJW 2011, 2421 ff, 2422 m.w.N.; Hamm, NJW 2007, 611; vgl. auch Klein, MMR 2011, 447 ff., 450)."


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

LG Arnsberg: Auch Kleingewerbetreibende sind Unternehmer und müssen eine Widerrufsbelehrung und die weiteren Pflichtinformationen vorhalten

Landgericht Arnsberg
Urteil vom 22.12.2011
9 O 12/11


Das LG Arnsberg hat wenig überraschend entschieden, dass auch Kleingewerbetreibende Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind und somit eine Widerrufsbelehrung sowie die weiteren Pflichtinformationen für Fernabsatzgeschäfte vorhalten müssen.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


"LG Arnsberg: Auch Kleingewerbetreibende sind Unternehmer und müssen eine Widerrufsbelehrung und die weiteren Pflichtinformationen vorhalten" vollständig lesen

Bundeskartellamt ermittelt gegen ASICS wegen Vertriebsverbot auf Plattformen wie eBay und Amazon

Wie die Financial Times Deutschland berichtet ermittelt das Bundeskartellamt gegen den Sportartikel Hersteller ASICS wegen des Vertriebsverbots von ASICS-Produkten über Online-Plattformen wie eBay oder Amazon.

Auch nach unserer Ansicht ist ein derartiges Verkaufsverbot rechtlich äußerst problematisch und nur schwer mit der Rechtsprechung des EuGH in Einklang zu bringen (siehe "Adidas plant Vertriebsverbot von Adidasprodukten bei eBay und Amazon - rechtliche Zulässigkeit fraglich")


OLG Hamm: Rügepflicht für offensichtliche Mängel gegenüber Verbrauchern wettbewerbswidrig - abweichende Widerrufsbelehrungen wettbewerbswidrig

OLG Hamm
Urteil vom 24.05.2012
I-4 U 48/12


Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Vereinbarung einer Rügepflicht auch für offensichtliche Mängel gegenüber Vebrauchern wettbewerbswidrig ist. Dies folgt - so das OLG Hamm zutreffend - aus § 475 BGB.

Der Online-Händler hatte folgende Klausel in seinen AGB verwendet:
„Etwaige offensichtliche Mängel sind unverzüglich spätestens jedoch 2 Wochen nach Übergabe des Kaufgegenstandes dem Anbieter gegenüber schriftlich anzuzeigen“.

Aus den Entscheidungsgründen:
"Da eine vereinbarte Rügepflicht zu Lasten des Verbrauchers vom geltenden Recht abweicht und die Mängelrechte zumindest faktisch zum Nachteil des Verbrauchers einschränkt, ist eine solche Vereinbarung nach § 475 BGB nicht zulässig (Münchener Kommentar-Wurmnest, Band 2, 6. Auflage 2012, § 309 Nr. 8 Rdn. 62; a.A. Palandt-Grüneberg, 71. Auflage, § 309 BGB Rdn. 78). Die Verbraucherschutznorm des § 309 BGB soll und kann insoweit die speziell für den Verbrauchsgüterkauf geltende Schutznorm des § 475 BGB nicht einschränken"

Ferner hat das OLG Hamm entschieden, dass die Verwendung von zwei unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen ebenfalls wettbewerbswidrig ist. So befand sich an gesonderter Stelle eine Widerrufsbelehrung mit der dem aktuellen Verweis auf 312 g Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246, § 3 EGBGB". In den AGB war noch der alte Verweis auf 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246, § 3 EGBGB" in der Widerrufsbelehrung enthalten.

Aus den Entscheidungsgründen:

"Es liegt auch im Hinblick auf die Verwendung der zwei unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen ein Verstoß gegen § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 312 c Abs. 1, Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB vor. Denn eine Widerrufsbelehrung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn sie für den Verbraucher eindeutig klarstellt, welche einzelnen Bedingungen für die Ausübung des Rechts gelten und welche Folgen die Ausübung des Rechts hat. Es dürfen somit grundsätzlich keine unterschiedlichen Belehrungen erteilt werden, weil der Verbraucher dadurch irritiert wird und letztlich nicht weiß, welche der Belehrungen richtig ist und gelten soll (vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 2011 – I-4 U 35 / 11). "


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

LG Potsdam: Auskunftsanspruch eines Wettbewerbsverein gegen eBay auf Herausgabe von Nutzerdaten

LG Potsdam
Beschluss vom 24.01.2012
51 O 53/11


Das LG Potsdam hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverein einen Auskunftsanspruch gegen eBay (und auch andere Online-Handelsplattformen) auf Herausgabe von Nutzerdaten gemäß § 13 Abs. 1 UKlaG hat, wenn dies zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen erforderlich ist.

Aus den Entscheidungsgründen:

"Der Kläger kann von der Beklagten gemäß § 13 Abs. 1 UKlaG Auskunft verlangen. Danach besteht ein Auskunftsanspruch grundsätzlich dann, wenn der Auskunftsberechtigte schriftlich versichert, dass er die Angaben zur Durchsetzung seiner Ansprüche gemäß § 1 oder Abs. 2 UKlaG benötigt und nicht anderweitig beschafft werden können. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt."

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

Adidas plant Vertriebsverbot von Adidasprodukten bei eBay und Amazon - rechtliche Zulässigkeit fraglich

Der Sportartikelhersteller Adidas plant, wie markt intern berichtet, ab 2013 ein Vertriebsverbot von Adidasprodukten bei eBay, Amazon und anderen Online-Marktplätzen. Dem Sportartikelhersteller dürfte es, wie es in solchen Fällen regelmäßig der Fall ist, primär um die Kontrolle des Internetvertriebs und letztlich die Preisgestaltung seiner Produkte gehen.

Es ist fraglich, ob dieses Vorgehen mit der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 101 Abs. 3 AEUV vereinbar ist. Der EuGH hat mit Urteil vom 13.10.2011 - C-439/09 - Pierre Fabre Dermo-Cosmétique, wo es allerdings im den Verbot des gesamten Internetvertriebs ging, deutlich gemacht, dass der EuGH Vertriebsverbote nur in engen Ausnahmefällen zulässt und die einschlägigen Vorschriften entsprechend streng auslegt.

BFH: "Privatverkauf" bei eBay - Umsatzsteuer bei Verkauf von Gebrauchsgegenständen über mehrere Jahre

BFH
Urteil vom 26.04.12
V R 2/11
Umsatzsteuer bei Verkäufen über „ebay“


Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass beim Verkauf von Gebrauchsgegenständen bei eBay über mehrere Jahre eine umsazsteuerpflichtige Tätigkeit vorliegt und somit Umsatzsetuer zu zahlen ist.

Die Pressemitteilung des BFH finden Sie hier:

"BFH: "Privatverkauf" bei eBay - Umsatzsteuer bei Verkauf von Gebrauchsgegenständen über mehrere Jahre" vollständig lesen