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BGH: Verwendung des Zusatzes ® ohne entsprechende Markeneintragung regelmäßig wettbewerbswidrig

BGH
Urteil vom 26.02.2009
Thermoroll
UWG §§ 3, 5


Der Zusatz ® steht für "eingetragene Marke". Nicht jeder, der diesen Zusatz verwendet, verfügt über eine entsprechende Markeneintragung. Der BGH hat nun bestätigt, dass die Verwendung des ®-Zusatzes ohne entsprechende Markeneintragung regelmäßig wettbewerbswidrig ist.


Leitsätze des BGH:

a) Die wettbewerbliche Relevanz ist ein dem Irreführungstatbestand immanentes Erheblichkeitserfordernis, das eine zusätzliche Erheblichkeitsprüfung nach § 3 UWG ausschließt.
b) Wer ein Zeichen mit dem Zusatz ® verwendet, ohne Inhaber dieser Marke oder einer Lizenz an dieser Marke zu sein, führt den Verkehr regelmäßig in wettbewerblich relevanter Weise irre. Etwas anderes kann gelten, wenn der Betreffende Inhaber einer ähnlichen Marke ist und die Verwendung des Zeichens eine rechtserhaltende Benutzung dieser Marke darstellt.
BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 - I ZR 219/06 - OLG Karlsruhe
LG Mannheim

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: