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BMJ: Gesetzgeber will elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten fördern

Der Gesetzgeber möchte den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten fördern. Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat einen entsprechenden Entwurf vorgelegt. Auch soll in Strafsachen eine elektronische Akte eingeführt werden.

Entwurf: Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs bei den Gerichten
Entwurf: Diskussionsentwurf: Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen


Die dazugehörige Pressemitteilung des BMJ finden Sie hier:

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