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LG Wiesbaden: Bei der Katalog-Werbung für Ferienhäuser muss der angegebene Preis auch die Kosten der Endreinigung enthalten

LG Wiesbaden
Urteil vom 18.09.2015
13 O 5/15


Das LG Wiesbaden hat entschieden, dass bei der Katalog-Werbung für Ferienhäuser der angegebene Preis auch die Kosten der Endreinigung enthalten muss. Versteckte Kosten sind grundsätzlich unzulässig.

OLG Schleswig: Auch Kosten der Endreinigung sind bei der Bewerbung von Ferienwohnungen unter Preisangabe anzugeben

OLG Schleswig
Urteil vom 22.03.2013
6 U 27/12


Das OLG Schleswig hat entschieden, dass bei der Bewerbung von Ferienwohnungen unter Preisangabe alle Preisbestandteile und somit auch die Kosten der Endreinigung sowie etwaiger Buchungsgebühren anzugeben sind. Geschieht dies nicht, so liegt Verstoß gegen § 1 PAngV vor. Gleiches gilt für sonstige Preisbestandteile, die bei der Bewerbung mit Preisen von Ferienwohnungen immer noch gerne wieder nicht angegeben werden.