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FG Köln: Gewinne eines Pokerspielers unterliegen der Einkommensteuer, wenn dieser regelmäßig an mit hohen Preisen dotierten Turnieren teilnimmt

FG Köln
Urteil vom 31.10.2012
12 K 1136/11


Das FG Köln hat entschieden, dass Gewinne eines Pokerspielers der Einkommensteuer unterliegen , wenn dieser regelmäßig an mit hohen Preisen dotierten Turnieren teilnimmt

Aus der Pressemitteilung des FG Köln:
"Der 12. Senat des Finanzgerichts ließ sich von den Argumenten des Klägers nicht überzeugen. Er wies die Klage mit der Begründung ab, dass Gewinne eines Pokerspielers jedenfalls dann der Einkommensteuer unterliegen, wenn er regelmäßig über Jahre hinweg erfolgreich an namhaften, mit hohen Preisen dotierten Turnieren teilnimmt. Es komme für die Beurteilung der Steuerpflicht nicht darauf an, ob der Erfolg beim Pokerspiel für einen Durchschnittsspieler oder bezogen auf ein einzelnes Blatt auf Zufallsergebnissen beruhe. Maßgebend sei, ob der Steuerpflichtige nach seinen individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten mit guten Erfolgsaussichten an renommierten Pokerturnieren teilnehmen könne und wiederholt Gewinne erziele."


Die vollständige Pressemitteilung des FG Köln finden Sie hier: