OLG Karlsruhe: Auflösung eines Sternchenhinweises auf der Rückseite einer Flappe reicht nicht aus und ist wettbewerbswidrig
OLG Karlsruhe
Urteil vom 17.07.2015
4 U 49/15
Sternchenhinweise sind immer wieder Gegenstand von Abmahnungen und rechtlichen Auseinandersetzungen. Diese müssen insbesondere gut lesbar, gut sichtbar und leicht zugänglich sein. Das OLG Karlsruhe hat nun entschieden, dass die Auflösung eines Sternchenhinweises auf der Rückseite einer an einer Zeitung angebrachten Flappe nicht diesen Anforderungen genügt.
Urteil vom 17.07.2015
4 U 49/15
Sternchenhinweise sind immer wieder Gegenstand von Abmahnungen und rechtlichen Auseinandersetzungen. Diese müssen insbesondere gut lesbar, gut sichtbar und leicht zugänglich sein. Das OLG Karlsruhe hat nun entschieden, dass die Auflösung eines Sternchenhinweises auf der Rückseite einer an einer Zeitung angebrachten Flappe nicht diesen Anforderungen genügt.