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LG Düsseldorf: Bewerbung von Spielzeug mit Hinweis "Frei von Phalaten" wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten

LG Düsseldorf
Beschluss vom 26.02.2013
34 O 18/13


Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Bewerbung von Spielzeug mit dem Hinweis "Frei von Phalaten" eine wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist.