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BGH: Von Zuschauern aufgenommene kurze Filmausschnitte von Amateurfußballspielen dürfen im Internet veröffentlicht werden - Hartplatzhelden

BGH
Urteil vom 28.10.2010
I ZR 60/09
hartplatzhelden.de



Der BGH hat die Klage des Württembergische Fußballverbandes e.V.gegen die Betreiber der Internetplattform "hartplatzhelden.de" abgewiesen. Ein Fußballverband muss es hinnehmen, wenn kurze Filmausschnitte von Amateurfußballspielen sim Internet öffentlich zugänglich gemacht werden.

In der Pressemitteilung heißt es:

"Der Bundesgerichtshof hat ein ausschließliches Verwertungsrecht des klagenden Verbandes verneint und die Klage dementsprechend abgewiesen. Maßgeblich dafür war, dass die Veröffentlichung der Filmausschnitte entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts keine nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UWG* unlautere Nachahmung eines geschützten Leistungsergebnisses darstellt. Die vom Kläger erbrachte Leistung der Organisation und Durchführung der Fußballspiele bedarf im Übrigen nach Ansicht des Bundesgerichtshofs keines solchen Schutzes. Der Kläger kann sich über die ihm angehörigen Vereine eine entsprechende wirtschaftliche Verwertung der Fußballspiele in seinem Verbandsgebiet dadurch hinreichend sichern, dass Besuchern der Fußballspiele Filmaufnahmen unter Berufung auf das Hausrecht untersagt werden. Unter diesen Umständen hat der BGH ein besonderes Ausschließlichkeitsrecht von Sportverbänden auch unter den weiteren vom Kläger herangezogenen Gesichtspunkten verneint."

Die Pressemitteilung des BGH finden Sie hier: "BGH: Von Zuschauern aufgenommene kurze Filmausschnitte von Amateurfußballspielen dürfen im Internet veröffentlicht werden - Hartplatzhelden" vollständig lesen