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OVG Schleswig: Betreiber von Facebook-Fanpages sind nicht für Datenschutzverstöße von Facebook verantwortlich - ULD kann nicht gegen Facebooknutzer vorgehen

OVG Schleswig
Urteil vom 05.09.2014
4 LB 20/13


Das OVG Schleswig hat entschieden, dass Betreiber von Facebook-Fanpages nicht für Datenschutzverstöße, die in der Spähre von Facebook liegen, verantwortlich sind (ebenso bereits "VG Schleswig: Betreiber von Facebook-Fanpages nicht für Datenschutzverstöße durch Facebook verantwortlich"). Datenschutzbehörden (hier das ULD) sind nach dieser Entscheidung nicht berechtigt, gegen Betreiber von Facebook-Fanpages und Unternehmensseiten vorzugehen und zur Abschaltung aufzufordern. Das OVG hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Die Pressemitteilung des OVG Schleswig.
"OVG Schleswig: Wirtschaftsakademie kann vom ULD nicht zur Abschaltung ihrer Facebook-Fanpage verpflichtet werden

Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist für die allein von Facebook vorgenommene Verarbeitung personenbezogener Daten von Besuchern der Fanpage datenschutzrechtlich nicht verantwortlich, denn er hat keinen Einfluss auf die technische und rechtliche Ausgestaltung der Datenverarbeitung durch Facebook. Dass er von Facebook anonyme Statistikdaten über Nutzer erhält, begründet keine datenschutzrechtliche Mitverantwortung. Das ULD als Datenschutzaufsichtsbehörde darf den Fanpagebetreiber deshalb nicht zur Deaktivierung seiner Fanpage verpflichten.

Dies hat der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts mit Urteil vom 4. September 2014 entschieden und damit die Berufung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 09. Oktober 2013 zurückgewiesen. Seine Anordnung Ende 2011 gegenüber der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH, deren Facebook-Fanpage zu deaktivieren, hatte das ULD mit datenschutzrechtlichen Verstößen von Facebook - insbesondere einer fehlenden Widerspruchsmöglichkeit von Nutzern nach dem Telemediengesetz gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen - begründet. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts war diese Anordnung des ULD auch bereits deshalb rechtswidrig, weil vor einer Untersagungsverfügung an einen datenschutzrechtlich Verantwortlichen erst ein abgestuftes Verfahren einzuhalten ist, in dem zunächst eine Umgestaltung der Datenverarbeitung angeordnet und ein Zwangsgeld verhängt werden muss. Eine rechtlich grundsätzlich denkbare Ausnahmesituation hiervon lag nicht vor.
Das Oberverwaltungsgericht hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision gegen das Urteil (Az.: 4 LB 20/13) zugelassen. Diese kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe eingelegt werden."

VG Schleswig: Betreiber von Facebook-Fanpages nicht für Datenschutzverstöße durch Facebook verantwortlich

VG Schleswig
Urteile vom 09.10.2013
8 A 37/12
8 A 14/12
8 A 218/11


Das VG Schleswig hat entschieden, dass Betreiber von Facebook-Fanpages nicht für Datenschutzverstöße durch Facebook verantwortlich sind. Das Gericht hob die Verfügungen des ULD auf, worin Betreibern von Facebook-Fanpages aufgegeben worden war, ihre Facebook-Fanpages zu deaktivieren.

Um etwaige datenschutzrechtliche Verstöße durch Nutzung des Gefällt-Mir-Buttons ging es vorliegend nicht.

Die Pressemitteilung des VG Schleswig finden Sie hier:

"VG Schleswig: Betreiber von Facebook-Fanpages nicht für Datenschutzverstöße durch Facebook verantwortlich" vollständig lesen

LG Hamburg: Facebook-Gewinnspiel mit Teilnahme durch Gefällt-Mir-Button nicht wettbewerbswidrig

LG Hamburg
Urteil vom 10.01.2013
327 O 438/11


Gewinnspiele von Unternehmen bei Facebook sind weit verbreitet. Im Regelfall ist dabei zur Teilnahme erforderlich, dass die Nutzer den Gefällt-Mir-Button betätigen.

Das LG Hamburg hat nun zutreffend entschieden, dass dieser Teilnahmemodus wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Das Gericht vertritt zutreffend die Ansicht, dass diese Konstellation nicht mit dem Kauf von Facebook-Fans oder positiven Bewertungen in Bewertungsportalen zu vergleichen ist.