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LG Hamburg: Gebrauchtsoftware-Anbieter software-billiger.de erwirkt einstweilige Verfügung gegen Microsoft wegen Warnung vor angeblich gefälschter Software

LG Hamburg
Beschluss vom 02.04.2012
327 O 141/12
softwarebilliger.de ./. Microsoft

Der Anbieter von Gebrauchtsoftware softwarebilliger.de hat eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft erwirkt. Das LG Hamburg hat Microsoft u.a. verboten, in einer Pressemitteilung vor dem "Kauf gefälschter Software auf www.software-billiger.de" zu warnen. Die Entscheidung zeigt wieder einmal, dass bei der Formulierung von Pressemitteilungen große Vorsicht geboten ist.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: