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OLG Düsseldorf: Haftung für Markenrechtsverletzung durch Google Places / Google Maps-Eintrag nur, wenn der Eintrag vom beworbenen Unternehmen veranlasst wurde

OLG Düsseldorf
Urteil vom 15.01.13
I-20 U 190/11
Google Places

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Unternehmen nur dann für Markenrechtsverletzungen durch einen Eintrag bei Google Places bzw. Google Maps haftet, wenn das Unternehmen den Eintrag selbst veranlasst hat. Dies muss der Kennzeichenrechtsinhaber im Streitfall darlegen und beweisen.

Eine Haftung des Unternehmens besteht nach den Grundsätzen der Beauftragtenhaftung jedenfalls auch dann, wenn der Eintrag durch Dritte (z.B. Suchmaschinenoptimierer) im Auftrag des Unternehmens erfolgte.

LG München: Falsche Ortsangabe im Google Places Profil durch ein Unternehmen ist wettbewerbswidrig

LG München
Beschluss vom 22.03.2011
17 HK O 5636/11
Google Places


Das LG München hat entschieden, dass falsche Angaben zum Unternehmenssitz im Google Places Profil durch ein Unternehmen wettbewerbswidrig ist. Die Entscheidung lässt sich natürlich auch auf Profile in anderen Internetangeboten (Preisvergleichsdienste, Unternehmensverzeichnisse, Facebook, Xing, Twitter & Co) übertragen. Unternehmen sollten darauf achten, dass die Daten in allen Verzeichnissen stets aktuell sind. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass ein Unternehmen auch dokumentiert, wo die eigenen Daten hinterlegt sind.