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OLG Brandenburg: Anbieter von Gutscheinen auf Gutscheinplattformen ist selbst für wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Angebote verantwortlich

OLG Brandenburg
Urteil vom 11.06.2013
6 U 98/12


Das OLG Brandenburg hat in diesem Urteil betont, dass ein Anbieter von Gutscheinen auf Gutscheinplattformen selbst für die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Gutschein-Angebote verantwortlich ist.

Aus der Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale:

"In seinem Urteil stellt das Gericht klar, dass der Fahrschulunternehmer, der entsprechende Gutscheine über die Plattform vertreiben lässt, auch für die auf der Plattform genannten Bedingungen für die Gutscheineinlösung grundsätzlich wettbewerbsrechtlich verantwortlich ist. Es ließ das Argument des Fahrschulunternehmers, er sei für die Geschäftsbedingungen auf der Plattform nicht verantwortlich, nicht gelten. Vielmehr habe er im Hinblick auf das Angebot des Gutscheins, zu dessen Einlösung er sich letztlich auch verpflichte, für die auf der Plattform veröffentlichten Bedingungen mit einzustehen."

Die vollständige Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale finden Sie hier: