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LG Hamburg: Wo "100% pure fruit smoothie heidelbeere & himbeere“ drauf steht, dürfen auch nur Heidel-und Himbeeren drin sein

LG Hamburg
Urteil vom 23.4.2009
312 O 722/08

Die Beklagte vertrieb ein Produkt mit der Bezeichenung "F. 100% pure fruit smoothie heidelbeere & himbeere“. Auf der Vorderseite der Flasche war ein entsprechendes Etikett angebracht. Auf der Rückseite befindet sich die tatsächliche Zutatenliste. Danach besteht das Getränk aus: "Apfelsaft aus Konzentrat, Traubensaft aus Konzentrat, Himbeerpüree (20%), Bananenpüree, Birnenpüree, Heidelbeerpüree (5%)". Das LG Hamburg bejaht völlig zu Recht eine Irreführung der Verbraucher. In den Gründen heißt es:

"Es besteht die Gefahr der Irreführung eines erheblichen Anteils der angesprochenen Verbraucher. Ob Teile der angesprochenen Verbraucherkreise die Angabe „heidelbeere & himbeere“ tatsächlich nur auf die Geschmacksrichtung des Getränkes beziehen, kann dahinstehen. Denn zumindest ein erheblicher Teil der angesprochenen Verbraucher könnte die Etikettierung „ 100% pure fruit smoothie heidelbeere & himbeere “ dahin missverstehen, dass es sich um ein Produkt aus 100% Heidelbeere und Himbeere handelt."

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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