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LG Bremen: Frischkäsepackung mit 45% Luftraumanteil ist eine irreführende und wettbewerbswidrige Mogelpackung

LG Bremen
Urteil vom 25.02.2016
9 O 408/15


Das LG Bremen hat entschieden, dass eine Frischkäsepackung mit 45% Luftraumanteil eine irreführende und damit wettbewerbswidrige Mogelpackung ist. Der Kunde geht bei einer derartigen Verpackungsgestaltung mit einer undurchsichtigen Umverpackung von einer größeren Inhaltsmenge aus. Die Angabe der Inhaltsmenge in Gramm reicht nicht aus, die Fehlvorstellung auszuräumen.