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Wettbewerbszentrale: Irreführung durch Anbieter mobiler Internet-Flatrates mit Werbung für "unbegrenztes Internet" trotz Drosselung

Die Wettbewerbszentrale hat diverse einstweilige Verfügungen gegen Anbieter mobiler Internet-Flatrates erwirkt.
Diese hatten ihre Angebote mit Werbeversprechen wie "unbegrenzt surfen", "ohne Limit surfen"oder "grenzenlos surfen"
beworben, obwohl die Datentransferraten bei Erreichen eines bestimmten Datenvolumens gedrosselt werden.

Laut Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale wurde eine Irreführung in folgenden Verfahren völlig zu Recht bejaht:
LG Wiesbaden, Beschluss vom 11.01.2012 - 11 O 1/12
LG Hannover, Beschluss vom 25.01.2012 - 24 O 4/12
LG Hamburg, Beschluss vom 10.02.2012 - 312 O 83/12
LG Kiel, Urteil vom 29.02.2012 - 14 O 18/12

Die vollständige Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale finden Sie hier: "Wettbewerbszentrale: Irreführung durch Anbieter mobiler Internet-Flatrates mit Werbung für "unbegrenztes Internet" trotz Drosselung" vollständig lesen