Skip to content

LG Hamburg: Aufnahme von Internet-By-Call-Tarifen in einen Least-Cost-Router ohne Zustimmung des Internet-By-Call-Anbieters unzulässig - Tarifvergleich

LG Hamburg
Beschluss vom 02.07.2009
315 O 294/09


Das LG Hamburg hat dem Anbieter eines Least-Cost-Routers untersagt, die günstigen Tarife eines Internet-By-Call-Anbieters ohne dessen Zustimmung aufzunehmen und zu listen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und enthält leider keine nähere Begründung.

Den Volltext finden Sie hier: "LG Hamburg: Aufnahme von Internet-By-Call-Tarifen in einen Least-Cost-Router ohne Zustimmung des Internet-By-Call-Anbieters unzulässig - Tarifvergleich" vollständig lesen

AG Bielefeld: Nutzer eines Internet-By-Call-Angebots muss sich vor Einwahl über den aktuellen Tarif informieren

AG Bielefeld
Urteil vom 30.06.2009
42 C 1005/07


Das AG Bielefeld hat entschieden, dass sich der Nutzer eines Internet-By-Call-Angebots nicht auf eine feste Tarifierung der Verbindung verlassen darf. Mit jeder Einwahl kommt vielmehr ein neuer Vertrag zu den jeweils gültigen Konditionen zustande.

In den Entscheidungsgründen heißt es dazu:

"Aus Sicht des objektiven Empfängerhorizontes kommt der Vertrag bei einem sog. „Internet-By- Call"-Dienst mit dem jeweiligen Inhaber der gewählten Nummer zustande. Dem Kläger war es auch grundsätzlich möglich, sich über die aktuellen Tarife jeweils vor Einwahl, d.h. vor dem jeweiligen Vertragsabschluss, zu erkundigen. Wenn er dies im Vertrauen darauf, sich weiterhin über die Firma [...] zu deren Konditionen einzuwählen, getan hat, so ist dies letztlich der Beklagten nicht anzulasten sein. Da kein laufendes Vertragsverhältnis bestand, dürfte es eben gerade keine (vertragliche) Hinweispflicht auf den erfolgten Anbieter- und Tarifwechsel gegeben haben. Die Tarifierung bei einem sog. „Internet-By-Call"-Dienst ändert sich außerdem bekanntermaßen öfters."


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: "AG Bielefeld: Nutzer eines Internet-By-Call-Angebots muss sich vor Einwahl über den aktuellen Tarif informieren" vollständig lesen