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LG Hamburg: Betreiber eines Internetcafés haftet für Urheberrechtsverletzung der Kunden - hier: Tauschbörsennutzung

LG Hamburg
Beschluss vom 25.11.2010
310 O 433/10
Haftung Internetcafé - Filesharing


Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetcafés für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden haftet (hier Filesharing über eine Internettauschbörse), wenn dieser keiner ausreichenden Schutzmaßnahmen unterhält, um derartige Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.