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Verbraucherschützer legen Jahresbericht 2015 / 2016 vor - vzbv

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat den Jahresbericht 2015/2016 vorgelegt.

Die Pressemitteilung des vzbv:

"vzbv legt Jahresbericht 2015/2016 vor

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) setzt sich dafür ein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Chancen neuer Entwicklungen nutzen können und vor negativen Auswirkungen geschützt werden.

Ob Datenschutz, Altersvorsorge oder Lebensmittelkennzeichnung – hohe Verbraucherschutzstandards sorgen für Vertrauen der Verbraucher in Märkte, Produkte und Dienstleistungen. Davon profitieren nicht nur die Verbraucher, sondern auch Wirtschaft und Politik.

Digitale Welt – Spezial

Der Jahresbericht des vzbv bietet Einblicke in die Arbeit des Verbands, in die verbraucherpolitischen Themen und die Erfolge der Arbeit für die Verbraucher. Der Schwerpunkt liegt mit einem „Digitale Welt – Spezial“ auf der Digitalisierung des Verbraucheralltags. Hier wurden im Berichtszeitraum zwischen April 2015 und März 2016 einige Weichen gestellt worden, auch jenseits der EU-Datenschutzverordnung.

15 Jahre vzbv – 50 Jahre Rechtsdurchsetzung

Im Jahr 2015 feierte der vzbv ein doppeltes Jubiläum. Der Verband ist 15 Jahre alt geworden. Die kollektive Rechtsdurchsetzung für Verbraucher in Deutschland blickte auf eine 50jährige Geschichte zurück. Bereits 1965 haben die Vorgängerorganisationen des vzbv und andere Verbraucherorganisationen das Recht erstritten, im Namen von Verbrauchern Unternehmen abzumahnen und Rechte vor Gericht einzuklagen."



BGH: Steuerberater darf für Mandanten eingelegten Einspruch nicht eigenmächtig zurücknehmen - Ohne Anlass keine Verpflichtung Jahresberichte des Bundesfinanzhofs einzusehen

BGH
Urteil vom 25.09.2014
IX ZR 199/13
BGB §§ 675, 665

Leitsätze des BGH:


a) Der Steuerberater ist ohne besonderen Anlass nicht verpflichtet, die Jahresberichte des Bundesfinanzhofs einzusehen.

b) Der Steuerberater darf einen im Auftrag des Mandanten eingelegten Einspruch nicht eigenmächtig zurücknehmen.

BGH, Urteil vom 25. September 2014 - IX ZR 199/13 - LG Stendal- AG Stendal

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: