LG Essen: Nutzung der Bezeichnung "Kleiderkammer Essen" und der Domain "kleiderkammer-essen.de" für gewerblichen Second-Hand-Laden unzulässig
LG Essen
Urteil vom 17.09.2014
42 O 33/14
Das LG Essen hat entschieden, dass die Nutzung der Bezeichnung "Kleiderkammer Essen" und der Domain "kleiderkammer-essen.de" für einen gewerblichen Second-Hand-Laden unzulässig ist, da der Eindruck erweckt wird, dass es sich um eine karitative Einrichtung handelt.
Urteil vom 17.09.2014
42 O 33/14
Das LG Essen hat entschieden, dass die Nutzung der Bezeichnung "Kleiderkammer Essen" und der Domain "kleiderkammer-essen.de" für einen gewerblichen Second-Hand-Laden unzulässig ist, da der Eindruck erweckt wird, dass es sich um eine karitative Einrichtung handelt.