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LG Essen: Nutzung der Bezeichnung "Kleiderkammer Essen" und der Domain "kleiderkammer-essen.de" für gewerblichen Second-Hand-Laden unzulässig

LG Essen
Urteil vom 17.09.2014
42 O 33/14


Das LG Essen hat entschieden, dass die Nutzung der Bezeichnung "Kleiderkammer Essen" und der Domain "kleiderkammer-essen.de" für einen gewerblichen Second-Hand-Laden unzulässig ist, da der Eindruck erweckt wird, dass es sich um eine karitative Einrichtung handelt.