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LG Itzehoe: Werbung mit "kostenloser Visakarte" durch comdirect bank irreführend, wenn Voraussetzung ein monatlicher Mindestgeldeingang

LG Itzehoe
Urteil vom 20.03.2013
5 O 80/11


Das LG Itzehoe hatentschieden, dass die Werbung mit einer "kostenlosen Visakarte" durch comdirect bank irreführend ist, wenn Voraussetzung für die Ausgabe der Kreditkarte ein monatliche Mindestgeldeingang auf dem Konto ist. Diese Voraussetzung war in der Werbung nicht deutlich geworden. Aufgrund eines erneuten Verstoßes gegen den Unterlassungstitel wurde mit Beschluss vom 22.05.2013 ein Ordnungsgeld festgesetzt.