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OLG Köln: Amazon kann Kunden sperren muss aber Zugriff auf bereits erworbene digitale Inhalte ermöglichen

OLG Köln
Urteil vom 26.02.2016
6 U 90/15


Das OLG Köln hat entschieden, dass es dem Online-Händler Amazon erlaubt ist, Kunden, die z.B. durch eine auffällig hohe Retourenquote auffielen, nicht mehr zu beliefern und das Kundenkonto zu sperren. Allerdings muss der Zugriff auf bereits erworbene digitale Inhalte wie z.B. Videos, Musik oder eBooks auch nach Sperrung ermöglicht werden.