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OLG Köln: Kostenloser Lasik Quick-Check durch Augenarzt verstößt gegen Zuwendungsverbot nach § 7 Abs. 1 Heilmittelwerbegesetz

OLG Köln
Urteil vom 20.05.2016
6 U 155/15


Das OLG Köln hat entschieden, dass ein kostenloser Lasik Quick-Check durch einen Augenarzt gegen das Zuwendungsverbot nach § 7 Abs. 1 Heilmittelwerbegesetz (HWG) verstößt. Insbesondere handelt es sich nach Ansicht des Gerichts nicht um eine nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 HWG handelsübliche Nebenleistung.