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LG Hamburg: Suche nach einem Werbeslogan für eine Lasik-Operation per Preisausschreiben verstößt gegen Heilmittelwerbegesetz

LG Hamburg
Urteil vom 24.07.2012
406 HKO 101/12
nicht rechtskräftig


Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Suche nach einem Werbeslogan für eine Lasik-Operation gegen § 11 Abs. 1 Nr. 13 Heilmittelwerbegesetz (HWG) verstößt. Nach dieser Vorschrift darf außerhalb der Fachkreise nicht mit Preisausschreiben für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel geworben werden.