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LG Braunschweig verpflichtet Autozulieferer im VW-Zulieferer-Streit zur Belieferung von Volkswagen im einstweiligen Verfügungsverfahren

LG Braunschweig
Entscheidungen vom 12.08.2016
21 O 1590/16


Da LG Braunschweig hat im VW-Zulieferer-Streit mehrere Autozulieferer im einstweiligen Verfügungsverfahren zur Belieferung von Volkswagen verpflichtet.

Die Pressemitteilung des Gerichts:

Einstweilige Verfügungen des Landgerichts Braunschweig im VW-Zulieferer-Streit


Bei der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Braunschweig sind zwei einstweilige Verfügungsverfahren gegen VW-Zulieferer anhängig:

In dem Rechtstreit 1. VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT 2. VOLKSWAGEN R GmbH (Verfügungsklägerinnen) gegen Car Trim GmbH (Verfügungsbeklagte) um die Lieferung von Sitzbezügen (Aktenzeichen: 21 O 1590/16) hat die Kammer auf die mündliche Verhandlung vom 09.08.2016 am 12.08.2016 ein Urteil verkündet, das die Verfügungsbeklagte im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet, an die beiden Verfügungsklägerinnen im Zeitraum vom 05.08.2016 bis zum 05.05.2017 einzeln bezeichnete Sitzbezugteile auf Abruf zu liefern. Gegen dieses Urteil kann die Verfügungsbeklagte Berufung beim Oberlandesgericht Braunschweig binnen einen Monats nach Zustellung einlegen, was bislang noch nicht erfolgt ist. Gleichwohl ist das Urteil bereits jetzt vollstreckbar. Die Verfügungsklägerinnen haben deshalb am 17.08.2016 bei der Kammer den Antrag gestellt, der Verfügungsbeklagten für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Lieferverpflichtung ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft, zu vollziehen am Geschäftsführer der Verfügungsbeklagten, anzudrohen. Dieser Antrag ist am 18.08.2016 zur Stellungnahme binnen 3 Tagen nach Empfang durch die Prozessbevollmächtigten der Verfügungsbeklagten abgesandt worden. Nach Eingang der Stellungnahme wird die Kammer über den Antrag entscheiden.

In dem Rechtstreit 1. VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT 2. Skoda Auto a.s. (Antragstellerinnen) gegen ES Automobilguss GmbH (Antragsgegnerin) um die Lieferung von Ausgleichsgetriebeteilen (Aktenzeichen 21 O 1590/16) hat die Kammer am 12.08.2016 eine einstweilige Verfügung im Beschlusswege erlassen, die die Antragsgegnerin verpflichtet, die betreffenden Getriebeteile an die beiden Antragstellerinnen im Zeitraum vom 08.08.2016 bis zum 08.02.2018 auf Abruf zu liefern. Gegen diese einstweilige Verfügung hat die Antragsgegnerin Widerspruch eingelegt mit der Folge, dass darüber mündlich zu verhandeln ist. Die mündliche Verhandlung ist auf Mittwoch, den 31.08.2016, um 9:30 Uhr, Saal 125 des Landgerichts Braunschweig (Münzstraße 17) anberaumt und öffentlich. Auch diese Entscheidung ist bereits jetzt vollstreckbar. Die Antragsteller haben deshalb am 18.08.2016 entsprechende Anträge bei der Kammer auf Androhung von Ordnungsmitteln und Ermächtigung zur Ersatzvornahme gestellt.