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LG Darmstadt: Werbung mit "Freie Auswahl zum halben Preis" irreführend, wenn dies nicht für das gesamte Sortiment gilt

LG Darmstadt
Urteil vom 01.08.2011
22 O 227/11
Freie Auswahl zum halben Preis


Das LG Darmstadt hat entschieden, dass Werbung mit dem Werbeslogan "Freie Auswahl zum halben Preis" irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn dies nicht für das gesamte Sortiment gilt und die Kunden erst im Ladenlokal durch Schilder über diverse Einschränkungen informiert werden. Vielmehr hätte die streitgegenständliche Werbung (Werbeprospekte) einen entsprechenden Hinweis enthalten müssen.

LG Darmstadt: Werbung mit "FCKW frei" für Klimageräte ist eine wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten

LG Darmstadt
Beschluss vom 06.08.2010
15 O 188/010)
FCKW frei


Das LG Darmstadt hat entschieden, dass die Werbung mit dem Hinweis "FCKW frei" für Klimageräte eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten und damit wettbewerbswidrig ist. Klimageräte dürfen nur vertrieben werden, wenn Sie "FCKW frei" sind. Der werbende Hinweis suggeriert jedoch, dass es sich um eine besondere Eigenschaft des beworbenen Produkts handelt. Dies führt Verbraucher in die Irre.