LG Leipzig: Verwendung der Unternehmensbezeichnung "Architektur und Bauen" ohne Eintragung in die Architektenliste wettbewerbswidrig
LG Leipzug
Urteil vom 17.11.2014
5 O 2580/14
Das LG Leipzig hat entschieden, dass die Verwendung der Unternehmensbezeichnung "Architektur und Bauen" ohne Eintragung in die Architektenliste wettbewerbswidrig ist.
Urteil vom 17.11.2014
5 O 2580/14
Das LG Leipzig hat entschieden, dass die Verwendung der Unternehmensbezeichnung "Architektur und Bauen" ohne Eintragung in die Architektenliste wettbewerbswidrig ist.