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LG Hamburg untersagt irreführenden "Du darfst"-Werbespot - auch Lightprodukte können bei übermäßigem Konsum dick machen

Landgericht Hamburg
Urteil vom 20.11.2012
406 HKO 107/12


Das LG Hamburg hat einen irreführenden "Du darfst"-Werbesport untersagt. Nach Ansicht des Gerichts liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung vor, da der Werbespot suggeriert, dass die dort beworbenen Lightprodukten auch in großen Mengen konsumiert werden können, ohne dass es zu einer Gewichtszunahme kommt.


Aus den Entscheidungsgründen:

"Selbst wenn man davon ausgeht, dass dem verständigen Verbraucher bekannt ist, dass er nicht unbegrenzt viel essen kann, ohne übergewichtig zu werden, schließt dies eine Irreführung durch die streitgegenständliche Werbung nicht aus. Denn den Verbrauchern ist vielfach nicht bekannt, dass auch kalorienreduzierte Produkte keineswegs unbeschwert genossen werden können und dass man sich auch an solchen Produkten keineswegs mit allem satt essen kann, worauf man gerade Lust hat. Durch die verbreitete Werbung für Light-Produkte wird im Gegenteil bei vielen Verbrauchern der Eindruck hervorgerufen, dass es Lebensmittel gebe, an denen man sich unbeschwert satt essen könne, ohne eine Gewichtszunahme befürchten zu müssen. Hier besteht eine durch die Werbung für kalorienreduzierte Lebensmittel allgemein und die Produkte der Beklagten im Besonderen weit verbreitete Fehlvorstellung dahingehend, dass man kalorienreduzierte Lebensmittel durchaus unbeschwert und bis zum Eintritt der Sättigung genießen könne. Vielen Verbrauchern ist dabei nicht bekannt, dass beispielsweise kalorienreduzierte Wurst- oder Käsewaren immer noch eine hohe Energiedichte aufweisen und daher zu einer Gewichtszunahme führen, wenn man sich an diesen Produkten satt isst, ohne auf die Kalorien zu achten."

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: