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LG Berlin: Urheberrechtsverletzung bei Verwendung von Fotos, die unter der Creative Commons-Lizenz stehen

LG Berlin
Urteil vom 08.10.2010
16 U 458/10
Verstoß gegen CC-Lizenz


Die Creative Commons-Lizenz erfreut sich großer Beliebtheit. Wer Inhalte verwenden möchte, die unter der CC-Lizenz stehen, muss sich allerdings an die Lizenzbedingungen halten. Dies hat das LG Berlin mit Beschluss vom 08.10.2010 – Az 16 O 458/10 bekräftigt.

In dem entschiedenen Fall hatte ein Webseitenbetreier ein Foto, welches unter der Lizenz Attribution Share Alike 3.0 Unported (CC BY-SA 3.0) stand, verwendet, ohne auf den Urheber hinzuweisen und die Lizenzbedingungen beizufügenn. Eben dies sehen die hier relevanten Lizenzbedingungen vor. Das LG Berlin bejahte daher einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch.

Wer fremde Inhalte verwendet, sollte sich ganz genau über die Lizenzbedingungen informieren. Auch wenn Fotos oder sonstige Inhalte kostenlos verwendet werden dürfen, sind häufig weitere Vorgaben einzuhalten.