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LG Berlin: IP-Daten als personenbezogene Daten - Speichern von Log-Dateien und ihre Auswertung unzulässig

Das LG Berlin hat mit Urteil vom 06.09.2007 - 23 S 3/07 entschieden, dass das Speichern von IP-Daten ohne Zustimmung des Nutzers zu statistischen Zwecken unzulässig ist. Das Gericht untersagte dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) von Besuchern der Internetseite www.bmj.bund.de folgende Daten zu speichern: "Name der abgerufenen Datei bzw. Seite; Datum und Uhrzeit des Abrufs; übertragene Datenmenge; Meldung, ob der Abruf erfolgreich war sowie die Internetprotokolladresse (IP-Adresse) des zugreifenden Hostsystems." Das Gericht ist der Ansicht, dass es sich bei den Daten um personenbezogene Daten im Sinne von § 15 Abs. 1 TMG handelt, da über die IP-Adresse die Ermittlung des Nutzers möglich ist. Dem ist nicht zu folgen, da ein Seitenbetreiber regelmäßig gerade nicht in der Lage ist, den Inhaber einer IP-Adresse zu ermitteln und die Daten daher keinen unmittelbaren Personenbezug haben.


LG Berlin, Urteil vom 06.09.2007 - 23 S 3/07


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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