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OVG Münster: Tochterunternehmen der Deutschen Post muss die Preise erhöhen - First Mail Düsseldorf GmbH

OVG Münster
Beschluss vom 15.11.2011
13 B 1082/11
First Mail Düsseldorf GmbH


Das OVG Münster hat entschieden, dass die First Mail Düsseldorf GmbH (ein Tochterunternehmen der Deutschen Post) ihre Preise erhöhen muss. Die First Mail Düsseldorf GmbH hatte zu niedrige Entgelte verlangt, so dass die Wettbewerbsmöglichkeiten der Mitbewerber für Postdienstleistungen in missbräuchlicher Weise beeiträchtigt wurden.

"Nach der in diesem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur möglichen summarischen Prüfung sei davon auszugehen, dass die von der Firma First Mail geforderten Entgelte den normativen postrechtlichen Entgeltgrundsätzen nicht entsprächen, sich insbesondere nicht an den Kosten einer effizienten Leistungsbereitstellung orientierten. Ob es sich insoweit um eine sog. "gezielte Kampfpreisunterbietung" handele, könne offen bleiben. Jedenfalls sei das Entgeltverhalten der Firma First Mail mit ihren unter den Entgelten der Muttergesellschaft liegenden Entgelten für vergleichbare Postdienstleistungen missbräuchlich. Die Unterschreitung der Entgelte der Muttergesellschaft diene offenbar dazu, mit niedrigeren Preisen zu Gunsten der Muttergesellschaft den Wettbewerb in den betroffenen räumlichen Bereichen zu verringern."

Die vollständige Pressemitteilung des OVG Münster finden Sie hier:

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