EuG
Urteil vom 30.09.2010
T-270/09
medidata
MeDiTA
Das Europäische Gericht (EuG) hat entschieden, dass zwischen den Zeichenfolgen "medidata" und "MeDiTA" Verwechslungsgefahr für „Durchführung der privatärztlichen Honorarabrechnung" besteht
Den Volltext der Entscheidung finden Sie
hier: