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EGMR: Namen der Sedlmayr-Mörder dürfen weiterhin in Online-Archiven genannt werden - Informationsinteresse überwiegt Persönlichkeitsrecht

EGMR
Urteile vom 28.06.2018
60798/10, 65599/10


Der EMGR hat entschieden, dass die Namen der Sedlmayr-Mörder weiterhin in Online-Archiven genannt werden dürfen. Das öffentliche Informationsinteresse überwiegt das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen. Das Informationsinteresse ist im vorliegenden Fall auch nicht durch den Zeitablauf erloschen.

(Siehe auch zum Thema BGH-Entscheidung zur Zulässigkeit von alten Presseartikeln in Online-Archiven unter Nennung eines Straftäters liegt im Volltext vor ).

Die Pressemitteilung des EMGR finden Sie hier:




BGH-Entscheidung zur Zulässigkeit von alten Presseartikeln in Online-Archiven unter Nennung eines Straftäters liegt im Volltext vor

BGH
Urteil vom 08.05.2012
VI ZR 217/08
GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1;
BGB § 823 Abs. 1 Ah, 1004 Abs. 1 Satz 2; Brüssel I-VO Art. 5 Nr. 3;
e-commerce-Richtlinie Art. 3 Abs. 1 und 2; TMG § 3 Abs. 1 und 2


Die BGH-Entscheidung zur Zulässigkeit von alten Presseartikeln in Online-Archiven unter Nennung eines Straftäters sowie zur internationalen Zuständigkeit bei Rechtsverletzungen im Internet liegt nunmehr im Volltext vor.

Wir hatten bereits über die Entscheidung berichtet.

Leitsätze des BGH

a) Die deutschen Gerichte sind zur Entscheidung über Klagen wegen Persönlichkeitsbeeinträchtigungen durch im Internet abrufbare Veröffentlichungen eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union niedergelassenen Anbieters jedenfalls dann international zuständig, wenn die Person, die sich in ihren Rechten verletzt fühlt, den Mittelpunkt ihrer Interessen in Deutschland hat.

b) § 3 TMG enthält keine Kollisionsnorm, sondern ein sachrechtliches Beschränkungsverbot.

c) Zur Zulässigkeit des Bereithaltens nicht mehr aktueller Beiträge in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil eines Internetportals (Online-Archiv), in denen ein verurteilter Straftäter namentlich genannt wird.

BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - VI ZR 217/08 - OLG Hamburg - LG Hamburg

Den Volltext der Entschidung finden Sie hier:

BGH: Zur internationalen Zuständigkeit und Anwendbarkeit deutschen Rechts bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet - Walter Sedlmayr

BGH
Urteil vom 8. Mai 2012
VI ZR 217/08


Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit der internationalen Zuständigkeit und Anwendbarkeit deutschen Rechts bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet befasst. Diese ist -so der BGH - zu bejahen, wenn sich der Lebensmittelpunkt des Klägers in Deutschland befindet und die Berichterstattung dazu führt, dass dieser in Deutschland in seinen Rechten verletzt sein kann.

Letztlich hat der BGH die Klage aber abgewiesen, da im vorliegenden Fall nach Durchführung einer Güterabwägung die Meinungs- und Medienfreiheit die Rechte des Klägers auf Schutz seins allgemeinen Persönlichkeitsrechts überwiegen.

In der Pressemitteilung des BGH heißt es:

"Aufgrund der Entscheidung des Gerichtshofs hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bejaht, da sich der Mittelpunkt der Interessen des Klägers in Deutschland befindet. Er hat darüber hinaus entschieden, dass der vom Kläger geltend gemachte Anspruch nach deutschem Recht zu beurteilen ist, weil der Erfolgsort in Deutschland liegt. Denn hier wird die Achtung, die der in Deutschland wohnhafte Kläger in seinem Lebenskreis in Deutschland genießt, gestört. Die - jeweils im Einzelfall vorzunehmende - Abwägung des Rechts des Klägers auf Schutz seiner Persönlichkeit und Achtung seines Privatlebens mit dem Recht der Beklagten auf Meinungs- und Medienfreiheit führte wie in den Parallelverfahren (vgl. Pressemitteilungen 255/2009 und 30/2010) zum Vorrang des Rechts der Beklagten auf freie Meinungsäußerung. Der Senat hat die Klage deshalb abgewiesen."

Die Vollständige Pressemitteilung des BGH finden Sie hier:

"BGH: Zur internationalen Zuständigkeit und Anwendbarkeit deutschen Rechts bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet - Walter Sedlmayr" vollständig lesen