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LG Hamburg: OSRAM ./. LG - Fernseher und Computerbildschirme mit einer bestimmten LED-Technik dürfen wegen Patenrechtsverletzung nicht mehr in Deutschland vertrieben werden

LG Hamburg
Urteil vom 21.06.2012
327 O 378/11
OSRAM ./. LG u.a.


Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass der Hersteller LG und drei weitere Unternehmen Fernseher- und Computerbildschirme mit einer bestimmten LED-Technik in Deutschland nicht mehr vertreiben dürfen. Das LG Hamburg hat eine Verletzung des Patentrechts (Patentnummer DE 196 55 185 - Mischfarbiges Licht abstrahlendes Halbleiterbauelement mit Lumineszenzkonversionselement) der Firma OSRAM angenommen.

Die vollständige Pressemitteilung des LG Hamburg finden Sie hier:

"LG Hamburg: OSRAM ./. LG - Fernseher und Computerbildschirme mit einer bestimmten LED-Technik dürfen wegen Patenrechtsverletzung nicht mehr in Deutschland vertrieben werden" vollständig lesen