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LG München: Betrieb eines offenen WLAN-Hotspots ohne Nutzerauthentifikation zulässig

LG München
Urteil vom
17 HK O 1398/11


Das LG München hat entschieden, dass Betrieb eines offenen WLAN-Hotspots ohne Nutzerauthentifikation zulässig ist.. Der Betreiber eines offenen WLAN-Netzes ist - so das Gericht - nicht zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet. Eine Pflicht die Nutzer vor Zugang zurn Internet zu identifizieren und deren Verkehrsdaten während der Nutzung zu speichern, ergibt sich weder aus dem TKG noch dem UrhG.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: