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BGH: Spielzeugmodellautos verletzen nicht die Markenrechte des Hersteller des Originalfahrzeugs - Opel-Blitz II

BGH
Urteil vom 14. Januar 2010
I ZR 88/08
Opel-Blitz II

Der BGH hat in dieser entschieden, dass die Nachbildung eines Autos in Gestalt eines Spielzeugmodellautos keine Markenrechte des Herstellers des Originalfahrzeugs verletzt. Dies gilt auch dann, wenn auf dem Spielzeugauto das Herstellerlogo abgebildet ist.

In der Pressemitteilung heißt es:

"Eine Verletzung der für Spielzeug eingetragenen Marke der Klägerin hat der Bundesgerichtshof verneint [...] Das Opel-Blitz-Zeichen wird nur als Abbildungsdetail der Wirklichkeit angesehen. Die Verbraucher sehen darin folglich keinen Hinweis auf die Herkunft des Modellautos."

Die Pressemitteilung des BGH finden Sie hier:




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