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OLG Düsseldorf: Osteopathie darf von Physiotherapeuten nur beworben und angeboten werden wenn diese über eine Heilpraktikererlaubnis verfügen

OLG Düsseldorf
Urteil vom 08.09.2015
I-20 U 236/13


Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass Osteopathie von Physiotherapeuten nur beworben und angeboten werden darf, wenn dieser über eine Heilpraktikererlaubnis verfügt. Dies gilt auch dann, wenn der Physiotherapeut insoweit nur auf ärztliche Anordnung tätig wird oder dieser über eine umfassende Osteopathie-Ausbildung verfügt. Es ist zwingend eine Heilpraktikererlaubnis erforderlich.