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BGH: Fast identische Übernahme ästhetischer Gestaltungsmerkmale eines Originalprodukts durch nachgeahmtes Produkt nicht immer unzulässig

BGH
Urteil vom 17.07.2013
Einkaufswagen
UWG § 4 Nr. 9 Buchst. b
I ZR 21/12

Leitsätze des BGH:


a) Hat der Tatrichter im Rahmen der Feststellung der Verkehrsauffassung auf Anlagen, Produkte oder Modelle Bezug genommen, müssen diese zur Akte genommen oder das Ergebnis des Augenscheins muss protokolliert werden, damit das Revisionsgericht die Beurteilung des Berufungsgerichts nachprü-fen kann.

b) Trotz einer nahezu identischen Übernahme ästhetischer Gestaltungsmerkmale eines Originalprodukts kann eine unangemessene Ausnutzung der Wertschätzung des nachgeahmten Produkts (hier: Einkaufswagen für den Einzelhandel) ausgeschlossen sein, wenn wegen eines Ersatz- oder Erweiterungsbedarfs der Abnehmer ein Interesse an optisch kompatiblen Produkten besteht.

BGH, Urteil vom 17. Juli 2013 - I ZR 21/12 - OLG Köln - LG Köln

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: