LG Hamburg: ARD-Magazin Panorama darf Szene aus G20-Dokumentation des "Spiegel TV Magazin nicht zeigen
LG Hamburg
Entscheidung vom 07.09.2017
308 O 287/17
Das LG Hamburg hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens entschieden, dass das ARD-Magazin Panorama eine Szene aus der G20-Dokumentation des "Spiegel TV-Magazins" nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers zeigen darf.
Entscheidung vom 07.09.2017
308 O 287/17
Das LG Hamburg hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens entschieden, dass das ARD-Magazin Panorama eine Szene aus der G20-Dokumentation des "Spiegel TV-Magazins" nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers zeigen darf.