Skip to content

BGH: Vorausgegangener Vortrag kann als Bestreiten nachfolgender Behauptungen der Gegenseite zu werten sein

BGH
Beschluss vom 21.06.2022
VIII ZR 285/21
ZPO § 138 Abs. 3


Der BGH hat entschieden, dass vorausgegangener Vortrag als Bestreiten nachfolgender Behauptungen der Gegenseite zu werten sein kann.

Leitsatz des BGH:
Auch in einem vorausgegangenen Vortrag der Partei kann ein Bestreiten nachfolgender Behauptungen der Gegenseite liegen, wenn jener Vortrag diesen Behauptungen widerspricht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 15. Mai 2001 - VI ZR 55/00, NJW-RR 2001, 1294 unter II 1).

BGH, Beschluss vom 21. Juni 2022 - VIII ZR 285/21 - LG Berlin - AG Mitte

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

BGH: Rechtliches Gehör - Bundespatentgericht muss auch ohne Antrag auf Schriftsatznachlass vertagen wenn eine Partei in mündlicher Verhandlung auf einen Hinweis des Gerichts nicht Stellung nehmen ka

BGH
Beschluss vom 06.07.2017
I ZB 59/16
PLOMBIR
MarkenG § 83 Abs. 3 Nr. 3


Der BGH hat entschieden, dass das Bundespatentgericht auch ohne Antrag auf Schriftsatznachlass vertagen muss, wenn eine Partei in mündlicher Verhandlung auf einen Hinweis des Gerichts nicht Stellung nehmen kann. Geschieht dies nicht, so wird der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.

Leitsatz des BGH:

Zur Wahrung des rechtlichen Gehörs muss das Bundespatentgericht eine Schriftsatzfrist gewähren oder die mündliche Verhandlung auch ohne Antrag auf Schriftsatznachlass vertagen, wenn eine Partei zu einem in der mündlichen
Verhandlung erteilten Hinweis des Gerichts nicht abschließend Stellung nehmen kann.

BGH, Beschluss vom 6. Juli 2017 - I ZB 59/16 - Bundespatentgericht

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: