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OLG Hamm: Online-Shop, der sich nur an Gewerbetreibende richtet, muss sicherstellen und überprüfen, dass keine Verbraucher bestellen können

OLG Hamm
Urteil vom 20.09.2011
I-4 U 73/11


Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Online-Shop, der sich nur an Gewerbetreibende richtet, sicherstellen und überprüfen muss , dass keine Verbraucher bestellen können. Andernfalls müssen die gegenüber Verbrauchern erforderlichen Pflichtinformationen (z.B. Widerrufsbelehrung) vorgehalten werden.

Aus den Entscheidungsgründen:
"Das streitgegenständliche Angebot der Antragstellerin stellt sich als verbotswidrig dar, da die gesetzlich geforderte Widerrufsbelehrung fehlte und auch die getroffenen Gewährleistungseinschränkungen unzulässig waren, weil davon auszugehen ist, dass sich das Angebot sich tatsächlich auch an Verbraucher richtete, die Waren der Antragstellerin auch an Verbraucher vertrieben werden und so die gesetzlichen Verbraucherschutzrechte von ihr umgangen werden. Eine Sicherstellung dahin, dass nicht in erheblichem Umfang auch an Verbraucher verkauft wird, findet nicht statt. Dabei ist nicht zu entscheiden, ob ein Verkauf ausschließlich an Unternehmer im Rahmen der im Zivilrecht grundsätzlich geltenden Privatautonomie (vgl. hierzu BGH NJW 2005, 1045; Senat GRUR-RR 2008, 361) bei X überhaupt möglich ist oder nicht, noch, welche konkrete Gestaltung hierfür erforderlich sein könnte, um solches zu erreichen. Allein die konkrete Verkaufstätigkeit der Antragsgegnerin bietet jedenfalls keine ausreichende Grundlage für eine bloße Verkaufstätigkeit nur an Unternehmer."
[...]
Die Antragsgegnerin würde ausnahmsweise dann nicht den üblichen Verbraucherschutzvorschriften unterliegen, wenn sie durch geeignete Maßnahmen sicherstellen würde, dass ausschließlich gewerbliche Abnehmer solche privat und betrieblich verwendbare Waren erwerben können. Das für jedermann zugängliche Internetangebot spricht von vornherein ebenfalls den allgemeinen Verkehr an. Selbst bei einer eindeutigen Ausrichtung des Angebots ausschließlich an Gewerbetreibende trifft den Anbietenden die Pflicht, durch geeignete Kontrollmaßnahmen im Ergebnis sicherzustellen, dass ausschließlich gewerbliche Abnehmer betrieblich verwendbare Waren erwerben können (vgl. BGH GRUR 2011, 82 – Preiswerbung ohne Umsatzsteuer; GRUR 1990, 617 – Metro III). "


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: